
![]() | Weiterbildungs- programm 2012 |
![]() | IHK-Zeitschrift 05/12 |
Verkürzung der Ausbildungszeit
Die Dauer der Berufsausbildung wird in den Ausbildungsordnungen festgelegt. Sie beträgt je nach Berufsbild zwischen 24 und 42 Monaten.
Aufgrund allgemeiner schulischer Vorbildung oder vorangegangener Berufsausbildung kann eine Verkürzung entweder gleich bei Vertragsabschluss festgelegt, oder auch nach Vertragsbeginn nachträglich beantragt werden.
Diese Verkürzung ist im Berufsbildungsgesetz im § 8 Abs. 1 Satz 1 geregelt:
Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.
Schulische/berufliche Vorbildung:
| Mittlerer Bildungsabschluss | bis zu 6 Monate Verkürzung möglich |
| Wirtschaftsschulabschluss | bis zu 12 Monate Verkürzung möglich |
| Hochschul-, Fachhochschulreife | bis zu 12 Monate Verkürzung möglich |
| abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf | bis zu 12 Monate Verkürzung möglich |
Bitte verwenden Sie das untenstehende Formular zur nachträglichen Ausbildungszeitänderung.
Von dieser Verkürzung der Ausbildungszeit zu unterscheiden ist die "vorzeitige Prüfungszulassung". Danach können Auszubildende wegen guten Leistungen in der Berufsschule und Ausbildung schon vor dem regulären Prüfungstermin zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ausbildungsberater!
Ansprechpartner
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Walter Loibl
Kontakt |
Stellvertretender Geschäftsfeldleiter | |
| E-Mail: | loibl@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-214 |
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Richard Gell
Kontakt |
Kaufmännische Ausbildungsberatung | |
| E-Mail: | gell@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-272 |
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Christian Gerner
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Kaufmännische Ausbildungsberatung | |
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Gisela Schallmoser
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Kaufmännische Ausbildungsberatung | |
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Werner Schurm
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Gewerbl.-techn. Ausbildungsberatung | Prüfungen | |
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| Telefon: | 0851 507-254 |












