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Erstausbildung im Unternehmen

Ist Ihr Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet?
Ein Betrieb ist als Ausbildungsstätte geeignet, wenn die in der Ausbildungsordnung beschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können. Dies muss durch Art und Umfang der Produktion, des Sortiments oder der Dienstleistung gewährleistet sein. Darüber hinaus soll natürlich auch die erforderliche Grundausstattung an Werkzeugen, Maschinen, Geräten, Bürotechnik usw. vorhanden sein. Können nicht alle geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, so sind diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte zu ergänzen; eventuell durch einen Ausbildungsverbund mehrerer Firmen oder in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen.
Die Ausbildungsberater informieren Sie gerne über weitere Einzelheiten und senden Ihnen entsprechendes Informationsmaterial zu, zum Beispiel die Ausbildungsordnung oder einen Erhebungsbogen für den Ausbilder.
Haben Sie einen geeigneten Ausbilder im Betrieb?
Wer in einem Betrieb für die Ausbildung verantwortlich ist, muss persönlich und fachlich geeignet sein. Die persönliche Eignung setzt voraus, dass keine Gründe vorliegen, die gegen die Beschäftigung von Jugendlichen oder volljährigen Auszubildenden sprechen. Fachlich geeignet ist, wer selbst über die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse verfügt. Wer zum Beispiel eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung nachweisen kann und eine angemessene Zeit in seinem Beruf tätig war, ist fachlich geeignet. Für Fachkräfte ohne Berufsabschluss mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung gibt es Ausnahmeregelungen. Klären Sie diese Fragen mit den Ausbildungsberatern.
Welcher Ausbildungsberuf ist der richtige?
Ausbilden können Sie in anerkannten Ausbildungsberufen. Es gibt über 140 verschiedene Berufsbilder für Industrie, Handel und Dienstleistungen. Sie decken die meisten betrieblichen Bereiche ab. Informationen zu den verschiedenen Ausbildungsberufen finden Sie hier:
Welche Hilfen bei der Suche nach geeigneten Bewerbern kann ein Unternehmen in Anspruch nehmen?
Es gibt viele Wege, wie man den passenden Auszubildenden findet. Die IHK Niederbayern bieten den Ausbildungsbetrieben eine zielgerichtete und kostenfreie Möglichkeit, ihr Ausbildungsplatzangebot zu veröffentlichen. In der Internet-Lehrstellenbörse können Sie Ihre freien Lehrstellen selbst eintragen:
Haben Sie noch weitere Fragen? Die Ausbildungsberater helfen Ihnen gerne weiter.
Ansprechpartner
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Walter Loibl
Kontakt |
Stellvertretender Geschäftsfeldleiter | |
| E-Mail: | loibl@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-214 |
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Richard Gell
Kontakt |
Kaufmännische Ausbildungsberatung | |
| E-Mail: | gell@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-272 |
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Christian Gerner
Kontakt |
Kaufmännische Ausbildungsberatung | |
| E-Mail: | gerner@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-259 |
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Gisela Schallmoser
Kontakt |
Kaufmännische Ausbildungsberatung | |
| E-Mail: | schallmoser@ passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-260 |
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Werner Schurm
Kontakt |
Gewerbl.-techn. Ausbildungsberatung | Prüfungen | |
| E-Mail: | schurm@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-254 |












