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Ausbildungsbetreuungs- und Prüfungsgebühren
Ausbildungsbetreuungs und Prüfungsgebühren
Nachdem neu geschaffene Ausbildungsberufe und modernisierte Ausbildungsordnungen zu erheblichen Differenzierungen der Prüfungsmethoden und -verfahren geführt haben, hat die Vollversammlung durch Beschluss vom 22.11.2005 die Ausbildungsbetreuungs- und Prüfungsgebühren folgendermaßen festgelegt:
Die Ausbildungsbetreuungs- und Prüfungsgebühren werden künftig in drei Teilgebühren erhoben und zwar als:
1. Eintragungs- und Betreuungsgebühr | |
| Mit der Eintragung des Ausbildungsvertrages für alle Berufe einheitlich: | 60 Euro |
2. Zwischenprüfungsgebühr | |
| Vor der Zwischenprüfung beziehungsweise Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung, je nach Prüfungsaufwand für Prüfungsverfahren mit | |
| 25 Euro |
| 30 Euro |
| 50 Euro |
| 55 Euro |
| 75 Euro |
| 100 Euro |
3. Abschlussprüfungsgebühr | |
| Vor der Abschlussprüfung beziehungsweise Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung, je nach Prüfungsaufwand für Prüfungsverfahren mit | |
| 50 Euro |
| 80 Euro |
| 95 Euro |
| 120 Euro |
| 150 Euro |
Diese Gebühren umfassen alle Betreuungsleistungen der IHK für ein Ausbildungsverhältnis. Dazu gehören unter anderem die Überprüfung der Ausbildungsvoraussetzungen, die Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse, die Ausbildungsberatung und regelmäßige Information über wichtige Ausbildungsfragen, eine Zwischenprüfung, eine Abschlussprüfung sowie die nach dem Berufsbildungsgesetz vorgesehene Entschädigung für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse.
Die umfangreiche Betreuungstätigkeit verursacht erhebliche Kosten, die durch die Gebühren nur knapp zur Hälfte gedeckt sind. Der übrige Aufwand wird aus allgemeinen Haushaltsmitteln, also im Wesentlichen aus dem Beitragsaufkommen der IHK bestritten. Bei Nichtkammerzugehörigen werden die Gebühren deshalb in doppelter Höhe erhoben.
Bei einer vorzeitigen Auflösung eines Ausbildungsverhältnisses erstatten wir bei Mitteilung der Auflösung vor dem tatsächlichen Beginn 60 Euro und bei Mitteilung der vorzeitigen Auflösung während oder unverzüglich nach Ablauf der Probezeit von der Eintragungs- und Betreuungsgebühr die Hälfte (also 30 Euro). Erfolgt die Mitteilung der Auflösung nach der Aufforderung zur Zwischen- beziehungsweise Abschlussprüfung werden 100 Prozent der Prüfungsgebühren erstattet, sofern die Einladungen noch nicht versandt sind. Danach erstatten wir 50 Prozent der jeweiligen Gebühren. Da für die Erstattung der Zeitpunkt der Mitteilung an die IHK maßgebend ist, liegt es in Ihrem Interesse, eine etwaige Auflösung eines Ausbildungsverhältnisses der IHK unverzüglich anzuzeigen.
Ansprechpartner
![]() |
Jessica Donaubauer
Kontakt |
Ausbildungsbetreuung | Eintragung | |
| E-Mail: | donaubauer@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-264 |
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Margot Neiß
Kontakt |
Ausbildungsbetreuung | Eintragung | |
| E-Mail: | neiss@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-258 |












