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Weiterbildungs- programm 2012

IHK-Zeitschrift 05/12

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Ausbildungsbetreuungs- und Prüfungsgebühren

Ausbildungsbetreuungs und Prüfungsgebühren

Nachdem neu geschaffene Ausbildungsberufe und modernisierte Ausbildungsordnungen zu erheblichen Differenzierungen der Prüfungsmethoden und -verfahren geführt haben, hat die Vollversammlung durch Beschluss vom 22.11.2005 die Ausbildungsbetreuungs- und Prüfungsgebühren folgendermaßen festgelegt:

Die Ausbildungsbetreuungs- und Prüfungsgebühren werden künftig in drei Teilgebühren erhoben und zwar als: 

1. Eintragungs- und Betreuungsgebühr

Mit der Eintragung des Ausbildungsvertrages für alle Berufe einheitlich:60 Euro

2. Zwischenprüfungsgebühr

Vor der Zwischenprüfung beziehungsweise Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung, je nach Prüfungsaufwand für Prüfungsverfahren mit
  • nur Fertigkeits- oder mündlicher Prüfung
25 Euro
  • schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben
30 Euro
  • schriftlicher Prüfung, ungebundenen Aufgaben
50 Euro
  • schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben und Fertigkeitsprüfung
55 Euro
  • erhöhtem Prüfungsaufwand (zum Beispiel bei schriftlicher Prüfung, ungebundenen Aufgaben und Fertigkeitsprüfung oder gestreckter Prüfung)
75 Euro
  • besonderem Prüfungsaufwand (Fachgespräch, Präsentation, etc.)
100 Euro

3. Abschlussprüfungsgebühr

Vor der Abschlussprüfung beziehungsweise Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung, je nach Prüfungsaufwand für Prüfungsverfahren mit
  • nur Fertigkeitsprüfung
50 Euro
  • schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben und mündlicher Prüfung
80 Euro
  • schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben und Fertigkeitsprüfung
95 Euro
  • erhöhtem Prüfungsaufwand (zum Beispiel bei schriftlicher Prüfung, ungebundenen Aufgaben und Fertigkeits- oder mündlicher Prüfung)
120 Euro
  • besonderem Prüfungsaufwand (zum Beispiel Fachgespräch, Präsentation, Dokumentation, schriftlicher Report, Projektarbeit, integrierte Prüfung)
150 Euro

Diese Gebühren umfassen alle Betreuungsleistungen der IHK für ein Ausbildungsverhältnis. Dazu gehören unter anderem die Überprüfung der Ausbildungsvoraussetzungen, die Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse, die Ausbildungsberatung und regelmäßige Information über wichtige Ausbildungsfragen, eine Zwischenprüfung, eine Abschlussprüfung sowie die nach dem Berufsbildungsgesetz vorgesehene Entschädigung für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse.

Die umfangreiche Betreuungstätigkeit verursacht erhebliche Kosten, die durch die Gebühren nur knapp zur Hälfte gedeckt sind. Der übrige Aufwand wird aus allgemeinen Haushaltsmitteln, also im Wesentlichen aus dem Beitragsaufkommen der IHK bestritten. Bei Nichtkammerzugehörigen werden die Gebühren deshalb in doppelter Höhe erhoben.

Bei einer vorzeitigen Auflösung eines Ausbildungsverhältnisses erstatten wir bei Mitteilung der Auflösung vor dem tatsächlichen Beginn 60 Euro und bei Mitteilung der vorzeitigen Auflösung während oder unverzüglich nach Ablauf der Probezeit von der Eintragungs- und Betreuungsgebühr die Hälfte (also 30 Euro). Erfolgt die Mitteilung der Auflösung nach der Aufforderung zur Zwischen- beziehungsweise Abschlussprüfung werden 100 Prozent der Prüfungsgebühren erstattet, sofern die Einladungen noch nicht versandt sind. Danach erstatten wir 50 Prozent der jeweiligen Gebühren. Da für die Erstattung der Zeitpunkt der Mitteilung an die IHK maßgebend ist, liegt es in Ihrem Interesse, eine etwaige Auflösung eines Ausbildungsverhältnisses der IHK unverzüglich anzuzeigen.



Ansprechpartner

Jessica Donaubauer

Kontakt

Ausbildungsbetreuung | Eintragung

E-Mail:donaubauer@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-264
 

Margot Neiß

Kontakt

Ausbildungsbetreuung | Eintragung

E-Mail:neiss@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-258