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Weiterbildungs- programm 2012

IHK-Zeitschrift 05/12

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Sachbezugswerte

Wenn ein Arbeitnehmer oder Auszubildender neben dem Barlohn beziehungsweise der Ausbildungsvergütung weitere Sachzuwendungen erhält, unterliegen diese geldwerten Vorteile ebenfalls der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht. Für den Bereich freie Unterkunft und freie Verpflegung werden hierzu alljährlich durch Rechtsverordnung der Bundesregierung bestimmte Werte verbindlich vorgeschrieben, die dann sowohl für die Sozialversicherung als auch für das Steuerrecht maßgeblich sind. Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 gibt es erstmals für die gesamte Bundesrepublik einheitliche Sachbezugswerte.

Die gültigen Sachbezugswerte ab 1. Januar 2012 erhalten Sie hier:



Ansprechpartner

Walter Loibl

Kontakt

Stellvertretender Geschäftsfeldleiter

E-Mail:loibl@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-214
 

Richard Gell

Kontakt

Kaufmännische Ausbildungsberatung

E-Mail:gell@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-272
 

Christian Gerner

Kontakt

Kaufmännische Ausbildungsberatung

E-Mail:gerner@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-259
 

Gisela Schallmoser

Kontakt

Kaufmännische Ausbildungsberatung

E-Mail:schallmoser@ passau.ihk.de
Telefon:0851 507-260
 

Werner Schurm

Kontakt

Gewerbl.-techn. Ausbildungsberatung | Prüfungen

E-Mail:schurm@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-254