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Weiterbildungs- programm 2012

IHK-Zeitschrift 05/12

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Teilzeitausbildung

Nach dem Berufsbildungsgesetz kann bei berechtigtem Interesse eine Teilzeitberufsausbildung durchgeführt werden. Dieses berechtigte Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn Auszubildende ein eigenes Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen haben. Eventuell kann auch bei der Ausbildung Behinderter eine Teilzeitausbildung in Betracht kommen.

So kann eine Teilzeitausbildung ablaufen:

  • 1. Variante: Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit. Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichtes in Vollzeit beträgt mindestens 25 Wochenstunden (beziehungsweise 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit).
  • 2. Variante: Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit. Hier beträgt die wöchentliche Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichtes in Vollzeit mindestens 20 Wochenstunden.

Bei beiden Varianten bemisst sich die Ausbildungsvergütung prozentual nach der Arbeitszeit.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an unsere Ausbildungsberater!



Ansprechpartner

Walter Loibl

Kontakt

Stellvertretender Geschäftsfeldleiter

E-Mail:loibl@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-214
 

Richard Gell

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Kaufmännische Ausbildungsberatung

E-Mail:gell@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-272
 

Christian Gerner

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Kaufmännische Ausbildungsberatung

E-Mail:gerner@passau.ihk.de
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Gisela Schallmoser

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Kaufmännische Ausbildungsberatung

E-Mail:schallmoser@ passau.ihk.de
Telefon:0851 507-260
 

Werner Schurm

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Gewerbl.-techn. Ausbildungsberatung | Prüfungen

E-Mail:schurm@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-254