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Weiterbildungs- programm 2012

IHK-Zeitschrift 05/12

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Weiterbildungsstipendium

Finanzielle Unterstützung für die "Karriere mit Lehre"

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und sonstigen zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Wer kann gefördert werden?

Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium kann sich, wer:

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat (aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen potenzieller Kandidaten für ein Stipendiat werden bei unserer IHK vorrangig Bewerber aufgenommen, die die Abschlussprüfung mit 92 Punkten und besser abgeschlossen haben)

oder

bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen ist

oder

ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,

  • weder Student/in noch Hochschulabsolvent/in ist,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.

Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie zum Beispiel Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:

  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (zum Beispiel Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (zum Beispiel Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement),
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit fachlich/inhaltlich aufbauen.

Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000 Euro für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 6.000 Euro. Der Eigenanteil beträgt zehn Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

Wo kann man sich bewerben?

Ansprechpartner ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.

Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 1. Januar eines Jahres auf. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium besteht nicht.

Mehr zum Thema im Internet:



Ansprechpartner

Anita Schmid

Kontakt

Assistenz

E-Mail:schmida@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-253
 

Simone Weingärtner

Kontakt

Assistenz

E-Mail:weingaertner@ passau.ihk.de
Telefon:0851 507-253