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Ausbildungsbegleitschein - Leitfaden für die Berufsausbildung in den gastgewerblichen Berufen
Im Ausbildungsbegleitschein sind alle die Fertigkeiten und Kenntnisse aufgeführt, die in der betrieblichen Ausbildung zu vermitteln und zu erlernen sind. Dieser Leitfaden ergänzt die Ausbildungsinhalte der Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe und stellt insoweit ein wertvolles Hilfsmittel für die praktische Ausbildung im Betrieb dar. Jeder Ausbildungsbetrieb hat dafür zu sorgen, dass diese Mindestanforderungen auch vermittelt werden.
Es gehört zu den Pflichten des Ausbildenden, sich darum zu bemühen, die im Ausbildungsbegleitschein genannten Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln und zu den Pflichten des Auszubildenden, diese zu erlernen. Die jeweils erlernten Ausbildungsinhalte sind im Ausbildungsbegleitschein anzukreuzen, dabei ist auf Vollständigkeit zu achten.
Bei der Zwischen- und Abschlussprüfung ist der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsbegleitschein dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Er muss vom Ausbilder und vom Auszubildenden unterschrieben sein. Die in den praktischen Prüfungen gestellten Aufgaben entsprechen den Mindestanforderungen im Ausbildungsbegleitschein.
Die Inhalte basieren auf den Stoffkatalogen zur Zwischen- beziehungsweise Abschlussprüfung der jeweiligen Berufe.
Ansprechpartner
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Jessica Donaubauer
Kontakt |
Ausbildungsbetreuung | Eintragung | |
| E-Mail: | donaubauer@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-264 |
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Margot Neiß
Kontakt |
Ausbildungsbetreuung | Eintragung | |
| E-Mail: | neiss@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-258 |












