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Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet in der Regel nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt und fließt bei den kaufmännischen, kaufmännisch-verwandten und Gaststättenberufen nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung mit ein.
Für die Berufe im Einzelhandel findet die Zwischenprüfung nach einem Jahr Ausbildung statt, für die Auszubildenden mit verkürzter Ausbildungszeit von 2,5 Jahren ebenfalls nach einem Jahr.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist gemäß § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Zu gegebener Zeit erhalten die Ausbildungsbetriebe von der IHK die Aufforderungs-/Anmeldeschreiben.
Prüfungsanforderungen für kaufmännische Berufe:
Die Prüfungsanforderungen geben Einblick in die Prüfungsfächer beziehungsweise in die Funktionen, welche laut der jeweiligen Ausbildungsordnung bei der Zwischenprüfung abgeprüft werden.
Eine Ausfertigung erhält der Ausbildungsbetrieb zusammen mit den Aufforderungs-/Anmeldeunterlagen für die Zwischenprüfung.
Die Prüfungsanforderungen werden aber auch im Internet veröffentlicht auf der Website der AkA Nürnberg: www.aka-nuernberg.de (rechte Randleiste: Prüfungsanforderungen der IHK-Zwischenprüfung; linke Randleiste: Prüfungsanforderungen - Doppelklick auf den jeweiligen Beruf)
Berufsspezifische Hinweise:
Florist/-in
Gastgewerbliche Ausbildungsberufe
Allgemeine Hinweise:
Ansprechpartner
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Elke Bauer
Kontakt |
Kaufmännische und kaufm.-verw. Zwischenprüfungen | |
| E-Mail: | bauer@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-290 |
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Ines Rettenberger
Kontakt |
Gew.-techn. Prüfungswesen | |
| E-Mail: | rettenberger.ines@ passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-266 |
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Claudia Scharl
Kontakt |
Kaufmännische und kaufm.-verw. Zwischenprüfungen | |
| E-Mail: | scharl@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-263 |












