englishČeškyitalianofrançais
 
  Alle besuchten Seiten
  Suchwolke
  Schnellnavigation
 

Weiterbildungs- programm

IHK-Zeitschrift 08_09/10

Sie befinden sich hier:
>>  IHK Niederbayern  >>  Standort 

Pandemie-Vorsorge

(Foto: www.lizenzfreie-bilder.at/Pixelio)

Die so genannte Schweinegrippe (H1N1, Neue Grippe, Influenza A) greift weiter um sich. Auch Niederbayern ist betroffen, und für den Herbst wird ein erheblicher Anstieg der Fälle erwartet. Unternehmen sollten wachsam und für den Ernstfall einer Ansteckung in ihrer Belegschaft gewappnet sein.

Im Gegensatz zu früheren Pandemien stehen heute antivirale Arzneimittel zur Verfügung, um die Neue Grippe zu bekämpfen. Der Freistaat Bayern hält einen Vorrat solcher Arzneimittel, so dass grundsätzlich jeder Erkrankte im Pandemiefall behandelt werden kann. Eine rechtliche Grundlage für eine freiwillige Bevorratung auch privater Unternehmen mit Arzneimitteln findet sich im § 47 Abs. 1 Nr. 5 des Arzneimittelgesetzes.

Dass erkrankte Mitarbeiter zuhause bleiben und sich auskurieren, ist jedoch sicherlich die wichtigste Maßnahme für Unternehmen, um die Ausbreitung der Grippe einzudämmen.

Auf dieser Seite finden Sie folgende Informationen zur Pandemie-Vorsorge:

  • Pandemie-Leitfaden
  • Maßnahmen nach Auftreten eines Erkrankungsfalls
  • Weiterführende Informationen und Links


Pandemie-Leitfaden in Absprache mit der Regierung für Niederbayern

Allgemeine Maßnahmen an der Dienststelle:

  • Maßnahmen zusammen mit dem Betriebsarzt festlegen.
  • Handreiniger und Einmalhandtücher in ausreichender Menge bereithalten.
  • Hände-Desinfektionsmittel bereithalten.
  • Einmalhandschuhe bereithalten.
  • regelmäßige Desinfektion von Flächen durchführen.
  • Informationen aushängen.
  • Bei besonderem Bedarf: Hygienestationen einrichten.


Maßnahmen nach Auftreten eines bestätigten Erkrankungsfalles

  • Zuständige interne Stellen informieren.
  • Kontakt mit dem örtlichen Gesundheitsamt aufnehmen.
  • Im Regelfall keine besondere Behandlung des betroffenen Dienstzimmers erforderlich.
  • Alle betroffenen Beschäftigten informieren.
  • Beratungsgespräche mit dem Betriebsarzt ermöglichen.


Weiterführende Informationen und Links


(Foto: www.lizenzfreie-bilder.at/Pixelio)