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Weiterbildungs- programm

IHK-Zeitschrift 08_09/10

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Abgaben | Gebühren

Hier finden Sie Hinweise zu Abgaben und Gebühren, aktuellen Gesetzgebungsverfahren und der einschlägigen Rechtsprechung.

Jährliche Prüfung der Firma ist bedenklich

Betriebsprüfungen von Unternehmen, die das Finanzamt im Jahrestakt durchführt, hat das Finanzgericht Köln für rechtlich bedenklich erklärt (Az.: 13 V 1232/09). Das Gericht hat Zweifel geäußert, ob die in Nordrhein-Westfalen eingeführte zeitnahe Betriebsprüfung gegen den Willen des Unternehmers ermessensfehlerfrei angeordnet werden kann. Nach der Neuregelung können die Betriebsprüfer jeden einzelnen Veranlagungszeitraum und damit das Unternehmen jährlich überprüfen. Dies führt laut Gericht zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand für die Unternehmen. In der Vergangenheit waren Betriebe regelmäßig nur ungefähr alle drei Jahre überprüft worden.

Quelle: Financial Times Deutschland

Rechtmäßige PC-Nutzung

Für gewerblich genutzte Internet-PCs müssen nicht zwingend Rundfunkgebühren bezahlt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden. Es komme maßgeblich darauf an, wie mulifunktionale Geräte genutzt werden. Aus dem bloßen Besitz solcher Rechner könne nicht geschlossen werden, dass über das Internet Rundfunkprogramme empfangen werden. Das Gericht befreite einen selbständigen Informatiker von der Gebührenpflicht, weil der seine Rechner ausschließlich beruflich nutzte. Allerdings erkannten die Richter eine grundsätzliche Bedeutung dieser Rechtsfrage. Sie ließen deshalb die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu. Az: 11 K 1310/08.F

Update Merkblatt zu Rundfunkgebühren auf PC

Hier finden Sie das nach der Gebührenanhebung angepasste Merkblatt zur PC-Gebühr für Unternehmen. Ebenfalls ergänzt wurde ein Absatz zur aktuellen Rechtssprechung.



Ansprechpartner

Manfred Schoppe

Kontakt

Geschäftsführer

E-Mail:schoppe@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-241