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Patentreport: Bayern ganz vorne
Auswertung über deutsche und europäische Patentveröffentlichungen
Bayern liegt bei Patenten ganz vorne: 27 Prozent ist der stolze Anteil, den Bayern an den vom Europäischen und Deutschen Patentamt erteilten Patenten hält. Die meisten Neuentwicklungen kommen aus den Bereichen "Halbleiterbauelemente", "Diagnostik; Chirurgie; Identifizierung" sowie "Elektrische digitale Datenverarbeitung", aber auch das Technologiefeld "Fahrzeuge, Fahrzeugausstattung oder Fahrzeugteile" nimmt einen wichtigen Stellenwert ein.
Für den "Patenreport Bayern" haben die bayerischen Industrie- und Handelskammern erstmals 130.000 europäische, 47.300 deutsche und 12.700 bayerische Patent-Erstpublikationen ausgewertet. Den kompletten Patentreport finden Sie hier zum Download.
Ansprechpartner:
Erich Doblinger
Telefon: 0851 507-234
E-Mail: doblinger@passau.ihk.de
Erfindungen | Patente
Unternehmen leben von neuen Ideen, von innovativen Produkten und Verfahren. Besonders erfolgreich sind Betriebe, die einen beträchtlichen Anteil ihres Umsatzes mit neuen Produkten erzielen. Ebenso beruhen erfolgreiche Existenzgründungen oftmals auf einer guten Idee. Wer etwas Besonderes anbieten kann, hat einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Diesen gilt es zu bewahren – durch Schutzrechte wie Patente und Marken – und auszubauen – mittels einer geeigneten Verwertungs- und Vermarktungsstrategie. Die IHK Niederbayern zeigt Ihnen den Weg von der Idee über die Anmeldung eines Schutzrechtes bis hin zur Verwertung. Im Merkblatt und in der Broschüre, die Sie unten zum Download finden, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf den entsprechenden Seiten des Geschäftsfeldes Recht | Fair Play:
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EAN-Code/European Artikle Numbering
EAN ist der Weltstandard für Identifikationsverfahren. Er zeichnet sich durch eine festgelegte Lesetechnik, klar definierte Dateninhalte und eindeutige Nummernsysteme aus. Die weltweite Überschneidungsfreiheit der Nummernsysteme erschließt eine breite Anwendung für jedermann.
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Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Seit dem 1. Mai 2004 ist das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in Kraft. Es löst das bisherige Nebeneinander von Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ab. Sowohl für Hersteller als auch für Händler enthält das Gesetz verschärfte Bestimmungen. Das Merkblatt enthält alle wichtigen Informationen.
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Neues Online-Portal zur Produktsicherheit
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin möchte Verbraucherinformation stärken
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat als einen Bestandteil der Strategie zur Stärkung der Marktüberwachung im Bereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) den Aufbau eines zentralen Portals für Rückrufmanagement, Missbrauch von Zertifikaten und Verbraucherinformationen begonnen.
Die Grundstruktur des Portals wurde bereits fertiggestellt und freigeschaltet:
Ein zentrales Modul des Produktsicherheitsportals ist die Produktrückruf-Plattform, direkt erreichbar unter:
Die Plattform soll allen Inverkehrbringern (Herstellern, Bevollmächtigten und Importeuren) in Deutschland ermöglichen, den Wortlaut eines von ihnen geplanten oder eines von den zuständigen Behörden angeordneten Produktrückrufs (soweit das GPSG betroffen ist) an zentraler Stelle zu veröffentlichen und die BAuA mit Hilfe des auf dieser Seite befindlichen Online-Formulars darüber vorab zu informieren.
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