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Weiterbildungs- programm 2012

IHK-Zeitschrift 05/12

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CE-Kennzeichnung

Hintergrund der CE-Kennzeichnung ist ein Harmonisierungskonzept der Europäischen Union und der damit verbundenen Aufwertung der Normung. Dieses Konzept unterscheidet zwischen der gegenseitigen Anerkennung bestehender nationaler Vorschriften, Normen und Spezifikationen und der Harmonisierung, wenn Schutz von Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Verbraucher im Vordergrund stehen. Die EU hat zu dem "Neuen Konzept" einen Leitfaden veröffentlicht.

CE steht als Abkürzung für Europäische Gemeinschaften, in romanischen Sprachen Communautés Européennes, und soll die Übereinstimmung eines Produktes mit den jeweils maßgeblichen EU-Richtlinien darstellen. Als äußeres Zeichen, dass die Anforderungen einer Richtlinie erfüllt sind, müssen die Produkte mit dem CE-Kennzeichen versehen werden.

Die CE-Kennzeichnung wird immer vom Hersteller (oder dessen Bevollmächtigten in der EU) angebracht. Voraussetzung ist eine Konformitätserklärung auf der Basis einer technischen Dokumentation.

Weitere Informationen zur CE-Kennzeichnung finden sich in den VDI-Nachrichten:

Hier stehen unter anderem alle CE-Richtlinien und Gesetze im Originaltext zur Verfügung. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie stellt unter der Rubrik Publikationen/Europa ein Merkblatt zur CE-Kennzeichnung (PDF) als Download zur Verfügung.

Hier finden Sie weitere Merkblätter zum Thema "CE-Kennzeichnung":

Ansprechpartner:

Erich Doblinger
Telefon: 0851 507-234
E-Mail: doblinger@passau.ihk.de

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Was ändert sich?

Am 9. Juni 2006 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union unter der Nummer 2006/42/EG die neue Maschinenrichtlinie veröffentlicht. Sie gilt ab dem 29.12.2009 ohne Übergangsfrist für Inverkehrbringer und Eigenhersteller von Maschinen. Die neue Maschinenrichtlinie bringt im Vergleich zur noch geltenden Version keine umfassenden Neuerungen, jedoch eine Vielzahl von Änderungen im Detail sowie Veränderungen bei der Konformitätsbewertung.

Die neue Richtlinie definiert den Anwendungsbereich genauer, vor allem durch neu gefasste Maschinendefinitionen sowie eine bessere Abgrenzung zur Niederspannungsrichtlinie. Konkretisiert wurden die Bestimmungen für Maschinen ohne Anschlusskabel/-leitung, so dass hier keine juristischen Unklarheiten verbleiben. Auch technische Gebäudeausrüstungen sind nun explizit aufgeführt, so dass kraftbetriebene Garagentore, Klimaanlagen etc. zweifelsfrei als Maschinen eingestuft werden.

Die Anforderungen an Teilmaschinen - auch unvollständige Maschinen genannt - sind neu geregelt worden. Hier muss der Hersteller künftig eine Einbauerklärung mitliefern und sich grundsätzlich auch um grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen in Form einer Risikobeurteilung kümmern.

Bei besonders gefährlichen Maschinen nach Anhang IV der Richtlinie muss zukünftig keine notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstelle in das Konformitätsbewertungsverfahren eingebunden werden, wenn es harmonisierte Normen für die spezielle Maschine gibt und diese auch vollständig eingehalten werden. Neu ist auch, dass auf Sicherheitsbauteilen ebenfalls die CE-Kennzeichnung angebracht werden muss.

Weitere Hinweise sind zum Beispiel unter www.maschinenrichtlinie.de zu finden. Einen ersten Einblick in die neuen Bestimmungen bietet folgendes Merkblatt des Bayerischen Wirtschaftsministeriums:

Ansprechpartner:

Erich Doblinger
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E-Mail: doblinger@passau.ihk.de

Qualitätsmanagement

Die Normenreihe DIN EN ISO 9000:2000 hat sich bewährt und als universell einsetzbares, produktunabhängiges Modell eines Managementsystems für Qualität durchgesetzt. Seit der Revision der Norm im Jahr 2000 ist die Prozessorientierung am tatsächlichen betrieblichen Geschehen ein wesentlicher Schwerpunkt. Alle betrieblichen Prozesse werden durchleuchtet und durch ein ablauforientiertes QM-System begleitet. Die neue Norm ermöglicht auch die einfachere Einbindung anderer Managementsysteme, vor allem Umweltmanagementsysteme (DIN EN ISO 14001 oder EMAS) und Arbeitsschutz- und Sicherheitsmanagementsysteme.

Die Broschüren "Qualitätsmanagement für kleine und mittlere Unternehmen" und "Managementsysteme im Überblick" können Sie bei uns bestellen. Sie geben einen ersten Überblick über die Anforderungen der DIN EN ISO 9000:2000.

Seminarangebote zum Thema "Qualitätsmanagement" finden Sie im Veranstaltungsprogramm der IHK-Akademie.

Ansprechpartner:

Erich Doblinger
Telefon: 0851 507-234
E-Mail: doblinger@passau.ihk.de

Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe

QuB ist ein Umweltmanagementsystem, das speziell für kleine Betriebe aus Industrie, Handel und Handwerk entwickelt wurde. Die Betriebe können anhand der praxisorientieren QuB-Vorgaben ihren Umweltschutz maßschneidern und sich zertifizieren lassen. Voraussetzung für die Teilnahme an QuB ist die Einhaltung von 13 Kriterien, die zweijährig durch eine unabhängige Zertifizierungsgesellschaft überprüft werden.

In einem Pilotprojekt wurde dazu ein einfach handhabbares EDV-Tool, das "QuB-Tool zur Selbsterarbeitung" entwickelt, das eine weitestgehend selbstständige Einführung des Systems ermöglicht.

Das Tool steht mit zahlreichen Arbeitsmaterialen kostenlos auf der Internetseite von QuB zur Verfügung:

Auch die QuB-Stelle für Bayern, die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern helfen Ihnen gerne weiter.

Ansprechpartner:

Erich Doblinger
Telefon: 0851 507-234
E-Mail: doblinger@passau.ihk.de



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Geschäftsfeldleiter

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