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Weiterbildungs- programm 2012

IHK-Zeitschrift 05/12

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a0895
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>>  IHK Niederbayern  >>  Innovation und Umwelt  >>  Umwelt | Energie  >>  Abfall | Recycling

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Ab dem Stichtag 01.04.2010 wird es ernst: Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ist dann verbindlich. Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger müssen bis zu diesem Zeitpunkt die gesamte Kommunikation rund um die Entsorgung gefährlicher Abfälle elektronisch abwickeln. Ergänzend dazu kommt die Pflicht zur elektronischen Signatur. Behörden und Abfallentsorger müssen ab dem  01.04.2010 elektronisch signieren, für Abfallerzeuger und –beförderer ist dies ab dem 01.02.2011 verbindlich.

Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur Vereinfachung der Abfallrechtlichen Überwachung, die in Abschnitt 4  § 19 ausdrücklich die Signatur behandelt. Dies betrifft insbesondere die elektronischen Nachweiserklärungen und Begleitscheine sowie andere beim Abfallnachweisverfahren anfallenden Dokumente.

Während der Übergangsfristen bis Anfang 2010 werden das bisherige Papierverfahren und ein elektronisches Vorgehen parallel bestehen, ab 2011 müssen die Beteiligten dann zwingend die qualifizierte elektronische Signatur benutzen.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt:

Ansprechpartner:

Michael Schinko
Telefon: 0851 507-349
E-Mail: schinko@passau.ihk.de

Recyclingbörse

Die Recyclingbörse ist ein überbetriebliches Vermittlungssystem für verwertbare Abfälle und Produktionsrückstände. Damit können Unternehmen diese Stoffe wieder der Kreislaufwirtschaft zuführen. Vermittelt wird bundesweit und auch grenzüberschreitend.

In der Börse finden Sie alle aufgegeben Inserate von Anbietern und Nachfragern von verwertbaren Abfällen und Produktionsrückständen. Sind Sie an einem Inserat interessiert, können Sie über das Kontaktformular beziehungsweise direkt mit der Firma Kontakt aufnehmen.

Unter www.ihk-recyclingboerse.de können Sie selbst ein kostenloses Inserat (Angebot, Nachfrage) aufgeben, oder Sie nutzen unser Formular "Recyclingbörse". Interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit, nach Eingabe der Firmendaten ihre Angebote an oder Suche nach verwertbaren Abfällen selbst einzustellen und zu pflegen.

(Foto: Domsen/Pixelio)

Ansprechpartner:

Stefanie Büchler
Telefon: 0851 507-345
E-Mail: buechler@passau.ihk.de

Umweltfirmeninformationssystem

Hier finden Sie Dienstleistungsunternehmen, Berater, Hersteller und Händler im Umweltschutz. Recherchieren Sie kostenlos in über 10.000 Firmeneinträgen, die bundesweit in der Umweltfirmen-Datenbank der IHKs verzeichnet sind. Verschaffen Sie sich einen Überblick über den deutschen Umweltmarkt und das Know-how der in der Umweltschutzbranche tätigen Unternehmen.

Mehr Informationen finden Sie unter:

Ansprechpartner:

Renate Meier
Telefon: 0851 507-348
E-Mail: meier.renate@passau.ihk.de

Abfallratgeber Bayern

Abfallratgeber Bayern

Der Abfallratgeber Bayern ist ein Online-Informationssystem der Bayerischen Staatsregierung, das im Rahmen der Telekommunikations-Initiative "Bayern Online II" der Bayerischen Staatsregierung entwickelt wurde und in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftskammern und den entsorgungspflichtigen Landkreisen und Städten in Bayern betrieben wird. Ziel des Abfallratgebers Bayern ist es, ein Internetportal anzubieten, dass alle Informationen der öffentlichen Hand und der Wirtschaftskammern zusammenfasst, jedem Interessenten über das Internet offen steht, leicht zu bedienen ist, rund um die Uhr zur Verfügung steht und kostenlos genutzt werden kann.

Mit dem Abfallratgeber Bayern ist es jedem Interessenten auch ohne spezielle Fachkenntnisse möglich, sich in dem sehr umfangreichen und differenzierten Gebiet der Abfallwirtschaft zurechtzufinden. Dies ist insbesondere auch für kleinere und mittlere Betriebe wichtig, da dort oftmals kein entsprechendes Fachpersonal zur Verfügung steht. Der Abfallratgeber Bayern ist außerdem ein umfassendes Hilfesystem für Experten. Er soll daneben den Kommunen auch die Bewältigung ihrer abfallwirtschaftlichen Aufgaben erleichtern. Er enthält hierzu Programmteile zur Unterstützung der Verwaltung.

Mehr Informationen finden Sie unter:

Aktualisierte Übersicht über die Pfandpflichten bei Einweg-Getränkeverpackungen

Die Pfandpflichten auf bestimmte Einweg-Getränkeverpackungen gelten seit 1. Mai 2006 und wurden zum 01.01.2009 und zum 01.04.2009 geringfügig geändert. Aus diesem Anlass wurde dieses IHK-Merkblatt aus dem Jahr 2006 aktualisiert.

Welche Vorgaben der Verpackungsverordnung zu beachten sind und wie das bundesweite Pfandsystem funktioniert, erläutert das folgende Merkblatt:

Ansprechpartner:

Erich Doblinger
Telefon: 0851 507-234
E-Mail: doblinger@passau.ihk.de



Ansprechpartner

Erich Doblinger

Kontakt

Geschäftsfeldleiter

E-Mail:doblinger@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-234
 

Stefanie Büchler

Kontakt

Assistenz

E-Mail:buechler@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-345