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Kein Geld verschenken: Energiesteuer-Erstattungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes

Die IHK Niederbayern weist darauf hin, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes die Möglichkeit hatten, sich einen Teil der von ihnen gezahlten Energiesteuern rückerstatten zu lassen. Die Anträge auf Erstattung von bezahlten Steuern im Jahr 2008 wurden bis 31.12.2009 beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht.

Die gesetzlichen Regelungen sehen Erstattungen

  • der Stromsteuer (nach § 9 StromStG und § 17 StromStV),
  • der Energiesteuer (nach § 54 EnergieStG),
  • des Spitzenausgleichs (nach § 10 StromStG und nach § 55 EnergieStG),
  • für BHKW-Betreiber (nach § 53 EnergieStG) oder
  • für bestimmte industrielle Prozesse und Verfahren (nach § 9a StromStG und § 51 EnergieStG)

vor, die zu beachtlichen Entlastungen der Unternehmen führen können. Die IHK Detmold hält auf ihrer Homepage eine Excel-Tabelle mit einem aktuellen "Energiesteuerberechnungsmodul" bereit:

Hilfestellung bietet auch das zuständige Hauptzollamt:

Weitere Informationen zum Erstattungsverfahren finden sich auf der Internetseite der Zollverwaltung unter Energie- beziehungsweise Stromsteuer. Im Formularcenter der Zollverwaltung stehen Formulare zum Download bereit.

Übrigens: Unternehmen des produzierenden Gewerbes können bereits bei der Strombelieferung Vergünstigungen erhalten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Erlaubnisscheins zum ermäßigten Strombezug gemäß § 9 StromStG, der ebenfalls beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden kann. Der Erlaubnisschein ist dem jeweiligen Stromlieferanten vorzulegen, auch bei einem eventuellen Versorgerwechsel.

Ansprechpartner:

Erich Doblinger
Telefon: 0851 507-234
E-Mail: doblinger@passau.ihk.de

Beratungsförderung Energieberatung Mittelstand

Die Initiative "Energieeffizienz im Mittelstand" ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Förderziel

Förderung der sparsamen Energieverwendung im gesammten Unternehmen. KMU und freiberuflich Tätige erhalten die Möglichkeit, durch eine fachkundige Beratung Informationsdefizite abzubauen und Energieeinsparpotenziale im eigenen Unternehmen aufzudecken und zu realisieren. (KMU = weniger als 250 Mitarbeiter)

Was wird gefördert?

  • Initialberatung: Im Rahmen der Initialberatung werden unter anderem bei einer Vor-Ort-Besichtigung erste Hinweise auf mögliche Energieeinsparpotenziale für alle Bereiche des Unternehmens gegeben.
  • Detailberatung: In der Detailberatung wird die Energieanalyse vertieft, um einen konkreteren Maßnahmenplan aufzustellen.

Zuschuss

  • Initialberatung: Es wird ein Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beratungshonorar) gewährt. Der Höchstzuschuss beträgt 1.280 Euro.
  • Detailberatung: Es wird ein Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beratungshonorar) gewährt. Der Höchstzuschuss beträgt 4.800 Euro.

Berater

Wählen Sie einen Berater aus der KfW-Beraterbörse aus:

Beachten Sie bitte dabei, dass der von Ihnen ausgewählte Berater für das Programm "Energieberatung Mittelstand" freigeschaltet sein muss (siehe Profil des Beraters).

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Ansprechpartner:

Dieter Hilgärtner
Telefon: 0851 507-347
E-Mail: hilgaertner@passau.ihk.de

Heinz Traub
Telefon: 0851 507-346
E-Mail: traub@passau.ihk.de

Renate Meier
Telefon: 0851 507-348
E-Mail: meier.renate@passau.ihk.de

Gebäudeenergieausweis

Die EU-Gebäuderichtlinie (2002/91/EG) dient der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. In Deutschland wird diese Richtlinie mit dem Energieeinspargesetz (EnEG) und mit der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV2007) in nationales Recht umgesetzt. Die novellierte EnEV wurde am 26. Juli 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft. Damit werden Energieausweise auch für Bestandsgebäude zur Pflicht.

Der Gebäudeenergieausweis, auch Energieausweis oder Energiepass genannt, informiert Mieter, Käufer und Eigentümer über den energetischen Zustand ihres Gebäudes und macht dieses hinsichtlich des Energiebedarfs vergleichbar. Was Immobilienbesitzer von Wohn-, Büro- und Industriegebäuden zu beachten haben, erfahren Sie in diesem Merkblatt.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen: Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Für ältere Gebäude mit bis zu vier Wohnungen ist der bedarfsorientierte Energieausweis erforderlich. Bis die EnEV2007 in Kraft tritt, gilt jedoch auch für diese Gebäude die Wahlfreiheit: man kann sich also noch für den günstigeren Verbrauchsausweis entscheiden.  

Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch.

Ansprechpartner:

Erich Doblinger
Telefon: 0851 507-234
E-Mail: doblinger@passau.ihk.de

Energieeffizienz- und Klimaschutzwegweiser für Unternehmen in Bayern

Energieversorgung hat eine Schlüsselfunktion für Wirtschaft, Beschäftigung und Wohlstand. Ehrgeizige Ziele und Maßnahmen der Klimaschutzpolitik und die weltweit rasant steigende Nachfrage nach Energie ließen jüngst die Preise für Erdöl explodieren und setzten eine schier unendliche Preisspirale bei Strom und Erdgas in Gang.

Unsere Wirtschaft zeigt mit einer Steigerung der Energieproduktivität um 31 Prozent seit 1990, dass Wachstum auch bei konstantem Primärenergieverbrauch möglich ist. Ganz abkoppeln können wir uns aber nicht, denn letztlich bleibt die Nutzung von Energie ein wesentlicher Faktor nicht nur aller industriellen Prozesse, sondern zunehmend auch der Dienstleistungen.
Der Verbesserung der Energieeffizienz kommt bei der Kostensenkung und der Verminderung des CO2-Ausstoßes die Hauptrolle zu. Gegenüber anderen Optionen ist die Effizienzsteigerung relativ günstig und rasch einsetzbar. Darüber hinaus dient auch die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien dem Klimaschutz und dämpft die deutsche Importabhängigkeit.
Wer energieeffiziente Maßnahmen im Unternehmen umsetzen oder regenerative Energiequellen nutzen will, muss das Angebot auf dem Markt kennen.

Eine neue Broschüre der bayerischen Industrie- und Handelskammern stellt  bayerische Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor, die Güter und Dienstleistungen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien anbieten. Die entsprechenden Adressen von Herstellern im Bereich Energieeffiizienz/Klimaschutz in Bayern sowie beratende und ausführende Dienstleister stammen aus dem Umwelt-Firmen-Informationssystem (UMFIS) der IHKs und können hier tagesaktuell selektiert werden:

Die Broschüre können Sie hier herunterladen:

Gerne versenden wir auch kostenlos eine Printversion der Broschüre. Wenden Sie sich dazu bitte an Stefanie Büchler, Telefon 0851 507-345, E-Mail: buechler@passau.ihk.de.

Ansprechpartner:

Erich Doblinger
Telefon: 0851 507-234
E-Mail: doblinger@passau.ihk.de

Energieleitfäden für Bürogebäude

"Bürogebäude - Klima schützen - viel sparen mit weniger Strom": So heißen die neuen Energieleitfäden für Bürogebäude, die das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) zusammen mit den bayerischen Industrie- und Handelskammern im Rahmen des Umweltpakts Bayern herausgegeben haben.

Die Leitfäden liefern zahlreiche Vorschläge, Tipps und Maßnahmen für technische und organisatorische Verbesserungen sowie ein energiebewussteres Verhalten der Mitarbeiter. Dies ist entscheidend, wenn man bedenkt, dass die Energiekosten ca. 20 Prozent der Betriebskosten eines Gebäudes betragen. Die aufsummierten Betriebskosten erreichen nach zwölf Jahren bereits die Höhe der Investitionskosten.

Sie können die Leitfäden kostenlos beim LfU bestellen.

Die Leitfäden sind ebenso als Download verfügbar:

Ansprechpartner:

Erich Doblinger
Telefon: 0851 507-234
E-Mail: doblinger@passau.ihk.de

Energieleitfäden Druckluftsysteme

Sieben Prozent des industriellen Stromverbrauchs in Deutschland gehen in die Drucklufterzeugung. Mit überschaubarem Aufwand lassen sich die Energiekosten einer Druckluftanlage um bis zu 33 Prozent verringern. Bei den im Rahmen eines Unternehmenszirkels untersuchten Firmen konnten jedes Jahr Energiekosten in Höhe von 7.500 Euro eingespart werden.

Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) und der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) haben deshalb im Rahmen des Umweltpakts Bayern die Leitfäden "Effiziente Druckluftsysteme: Energie sparen - Klima schützen - Kosten senken!" und "Untersuchung von Druckluftanlagen in Handwerksbetrieben" aufgelegt.

Die Leitfäden helfen Unternehmern, die Schwachstellen aufzudecken und zeigen ihnen die Stellschrauben, mit denen Abhilfe zu schaffen ist.

Sie können die Leitfäden kostenlos beim LfU bestellen.

Die Leitfäden sind ebenso als Download verfügbar:

Ansprechpartner:

Erich Doblinger
Telefon: 0851 507-234
E-Mail: doblinger@passau.ihk.de

Energieleitfaden Industrie

Im Rahmen des Umweltpaktes Bayern hat das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) zusammen mit den bayerischen Industrie- und Handelskammern, dem Kompetenzzentrum Umwelt KUMAS und dem Verein Energieregion Nürnberg einen Leitfaden zu effizienter Energienutzung im Betrieb herausgegeben. Er richtet sich vor allem an die für Energiefragen zuständigen Mitarbeiter in Industrie und Gewerbe, an Energieberater sowie die Umweltverwaltung.

Der 44-seitige Leitfaden stellt in den einzelnen Kapiteln praxisnah die wichtigsten Ansatzmöglichkeiten für effiziente und sparsame Energienutzung dar. Zahlreiche Internet-Links ermöglichen dem Leser die weitere Vertiefung bestimmter Themen und das Verfolgen aktueller Entwicklungen. Insgesamt enthält der Leitfaden über 100 Hinweise, Detailinformationen und konkrete Tipps zur Energie- und Kosteneinsparung. Der Leitfaden eignet sich auch als Checkliste für Betriebe, die im Rahmen von Ökoaudits oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ihren Betrieb optimieren wollen.

Der Leitfaden steht Ihnen kostenlos als Download zur Verfügung:

Ansprechpartner:

Erich Doblinger
Telefon: 0851 507-234
E-Mail: doblinger@passau.ihk.de

Energieleitfaden Lackierung

Lackieren ist sehr energieintensiv. Der Energieverbrauch hängt davon ab, welche Technologie zur Anwendung kommt. Von besonderer Bedeutung ist dies bei der durch die 31. BImSchV (Verordnung über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen) geforderte Umstellung von Lösemittellacken auf andere Lacke in bestimmten Anlagen.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat deshalb zusammen mit anderen Institutionen, unter anderem dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK), den Energieleitfaden "Klima schützen - Kosten senken! Energie sparen bei der Lackierung" herausgegeben. Dieser stellt dar, worauf bei Planung, Betrieb und Modernisierung von Lackieranlagen geachtet werden sollte. Durch eine sorgfältige Planung bei anstehenden Investitionen, aber auch einfache Verbesserungsmaßnahmen lassen sich der Energieverbrauch und die Energiekosten entscheidend senken.

Der Leitfaden ist kostenlos beim LfU erhältlich:

Der Leitfaden ist ebenso als Download verfügbar:

Ansprechpartner:

Erich Doblinger
Telefon: 0851 507-234
E-Mail: doblinger@passau.ihk.de

Energieleitfaden Lichtsysteme

Die Beleuchtung verursacht rund 40 Prozent der Stromkosten in Verwaltungsgebäuden. Das Einsparpotenzial wird meist unterschätzt: Durch effiziente Beleuchtungssysteme lassen sich die Energiekosten für Beleuchtung um 30 bis 50 Prozent verringern.

Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) hat deshalb im Rahmen des Umweltpakts Bayern den Energieleitfaden "Effiziente Lichtsysteme: Energie sparen - Klima schützen - Kosten senken!" herausgegeben. Dieser hilft Unternehmern, die Einsparpotenziale zu erschließen - sei es durch die Auswahl geeigneter Leuchten oder eine Automatisierung. Zudem finden Sie eine Anleitung, wie Sie die Kosten in fünf einfachen Schritten senken können.

Der Leitfaden ist kostenlos beim LfU erhältlich:

Ansprechpartner:

Erich Doblinger
Telefon: 0851 507-234
E-Mail: doblinger@passau.ihk.de

EEG-Ausgleichsregelung

Im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Inanspruchnahme einer besonderen Ausgleichsregelung davon abhängig gemacht, dass das Unternehmen Elemente eines Energiemanagements praktiziert. Da die gesetzliche Regelung viele Fragen offen lässt, hat das BMU die wesentlichen Voraussetzungen in einem Merkblatt zusammengefasst, das für Sie zum Download bereit steht.

Weitere Merkblätter finden Sie unter:

Ansprechpartner:

Erich Doblinger
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