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Materialeffizienz
Durch Materialeffizienz lässt sich in Unternehmen viel Geld sparen und die Ressourcen werden geschont. Das Bayerische Umweltministerium (StMUG) hat ein einfach zu bedienendes und kostenloses Tool inklusive Leitfaden mit dem Namen "Stoffflussmanagement in KMU" (SFM) entwickeln lassen.
Das SFM analysiert Stoff- und Energieflüsse innerhalb des Unternehmens und liefert Ansatzpunkte für Verbesserungen. Da Stoffflussmanagement gerade für kleine und mittlere Unternehmen sehr aufwändig sein kann, bietet die Praxishilfe einen einfachen Einstieg.
Hinweis:
Bitte achten Sie bei der Ausführung des Tools in Excel darauf, dass die Ausführung von Makros zugelassen wird! Die entsprechenden Einstellungen finden Sie in Excel unter "Extras" - "Optionen" - "Sicherheit" und dann beim Punkt "Makrosicherheit". Setzen Sie zur Ausführung des Tools die Sicherheitseinstellungen hier bitte auf "Mittel".
Ansprechpartner
Erich Doblinger
Telefon: 0851 507-234
E-Mail: doblinger@passau.ihk.de
OHRIS-Förderung wird fortgesetzt

Arbeitsschutz ist eine zentrale Anforderung für alle Unternehmen. Mit OHRIS (Occupational Health- and Risk Managementsystem) steht ein zertifizierbares, internationales Arbeitsschutzmanagementsystem zur Verfügung. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt Betriebe bei der Einführung eines solchen Systems. Arbeitsministerin Christine Haderthauer äußert sich dazu wie folgt:
"Ein Unternehmen ist nur dann erfolgreich, wenn es gesunde, aktive und motivierte Mitarbeiter hat. Deshalb appelliere ich an alle Unternehmen, die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Gesundheitsschutz in ihren Betrieben weiter voranzutreiben. Hier können die Betriebe mit dem Arbeitsschutzmanagementsystem OHRIS durch konsequente Einbindung und Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit im betriebsinternen Managementsystem Zeichen setzen. Denn OHRIS ist ein Gesamtkonzept, mit dessen Hilfe die Zahl der Arbeitsunfälle maßgeblich gesenkt und die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten nachhaltig verbessert werden. Qualifizierte Fachkräfte suchen sich ihren Arbeitsplatz zunehmend nach diesen Kriterien aus. Kein Unternehmen kann es sich mehr leisten, auf die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft qualifizierter Mitarbeiter zu verzichten. Bei der Einführung von OHRIS greifen wir kleinen und mittleren Unternehmen auch künftig unter die Arme: Sie erhalten 5.000 Euro Zuschuss, kostenlose Beratung sowie Prüfung des Systems durch meine Gewerbeaufsichtsämter."
Im Jahr 2008 ereigneten sich in Deutschland nach Angaben des Ministeriums über eine Million meldepflichtige Arbeitsunfälle, von denen 765 tödlich endeten. Krankheitsbedingte Produktionsausfälle kosteten die Unternehmen 2008 etwa 43 Milliarden Euro. "Betriebe die OHRIS anwenden, verzeichnen deutlich weniger Unfälle. So liegt die durchschnittliche Anzahl an meldepflichtigen Unfällen nur bei einem Viertel im Vergleich zum Durchschnitt aller gewerblichen Unternehmen in Deutschland. Diese Zahlen sprechen für sich. Deshalb vertrauen bereits über 280 Unternehmen in Bayern - vom großen Automobilhersteller bis zum kleinen Handwerksbetrieb - mit fast 150.000 Mitarbeitern auf OHRIS. Sie alle haben erkannt: In systematischen Arbeitsschutz investieren heißt großes Leid für die Betroffenen vermeiden und gleichzeitig Unternehmen vor überflüssigen Kosten bewahren", so die Ministerin.
Weiterführende Informationen zu OHRIS erhalten Sie auf den Seiten des Staatsministeriums:
Ansprechpartner:
Erich Doblinger
Telefon: 0851 507-234
E-Mail: doblinger@passau.ihk.de
(Foto: Dieter Schütz/Pixelio)
Novellierte EMAS-Verordnung in Kraft
Die neue EMAS-Verordnung (EG) 1221/2009 trat am 11. Januar 2010 in Kraft. Sie regelt die freiwillige Teilnahme einer Organisation an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). Kern des Umweltmanagementsystems nach EMAS ist nach wie vor der Anforderungskatalog der DIN EN ISO 14001. Alle relevanten Regelungen sind jetzt in einem Dokument zusammengefasst. Die Neuerungen im Überblick:
- Möglichkeit längerer Validierungszyklen für kleine Organisationen
- Einführung von Kernindikatoren für die Umweltauswirkungen
- Einführung von Branchenleitfäden, die der Umweltgutachter bei der Validierung beachten muss
- Möglichkeit der (Teil-)Anerkennung von Vorleistungen in anderen Umweltmanagementsystemen
- Einführung einer internationalen Sammelregistrierung (Einbeziehung von Standorten in anderen Mitgliedstaaten)
- Einführung der Option für ein Globales EMAS (Anträge aus Drittstaaten).
Übergangsregelungen für bereits registrierte Organisationen
Grundsätzlich gilt, dass alle bestehenden EMAS-Registrierungen weiterhin gültig bleiben. Steht die nächste Begutachtung turnusgemäß vor dem 1. Juli 2010 an, kann diese Frist im Einvernehmen mit dem Umweltgutachter und den zuständigen Stellen um sechs Monate verlängert werden. Dann schließt sich ein normaler Validierungszyklus an. Die Erstbegutachtungen müssen mit Inkrafttreten der neuen EMAS–Verordnung ab dem 11.01.2010 gemäß den neuen Bestimmungen durchgeführt werden.
Validierungszyklen für kleine Organisationen
Nach Artikel 7 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition unter anderem bis zu 250 Mitarbeiter) sowie Behörden, die unter anderem für weniger als 10.000 Einwohner zuständig sind oder weniger als 250 Personen beschäftigen, bei den Registrierungsstellen längere Validierungszyklen beantragen. Der Gutachter muss dazu bestätigen, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
- Begutachtung und validierte Umwelterklärung alle vier Jahre (statt drei) und
- validierte aktualisierte Umwelterklärung alle zwei Jahre (statt jährlich).
Allerdings sind der zuständigen Registrierungsstelle jährlich aktualisierte, wenn auch nicht validierte Umwelterklärungen zu übersenden.
In der Umwelterklärung müssen künftig Angaben zu festgelegten "Kernindikatoren" gemacht werden, soweit sie sich auf die wesentlichen direkten Umweltaspekte der Organisation beziehen. Kernindikatoren betreffen die Umweltleistung in den Bereichen:
- Energieeffizienz: jährlicher Gesamtenergieverbrauch mit Anteil der erneuerbaren Energien
- Materialeffizienz: jährlicher Massenstrom der verschiedenen Einsatzmaterialien
- Abfall: jährliches Abfallaufkommen und Aufkommen gefährlicher Abfälle
- Biologische Vielfalt: Flächenverbrauch
- Emissionen: jährliche Gesamtemissionen von Treibhausgasen und anderen Emissionen
- Wasser: jährlicher Wasserverbrauch.
In Zukunft wird es der Klarheit halber nur noch ein Logo mit dem Zusatz "geprüftes Umweltmanagement" geben. Es bleibt dabei, dass das Logo nicht auf Produkten und deren Verpackung verwendet werden darf.
EMAS wird künftig weltweit angewendet werden können. Die Mitgliedstaaten können entsprechende Regelungen (zum Beispiel Modalitäten der Registrierung oder zur Durchführung und Überwachung der Begutachtungen) einführen, sind hierzu aber nicht verpflichtet. Es gilt die Umsetzungsfrist von einem Jahr, sodass die Möglichkeit, auch Standorte außerhalb der EU zu registrieren, spätestens ab 2011 gegeben sein dürfte. Organisationen mit mehreren Standorten (auch in verschiedenen Ländern), können künftig eine Sammelregistrierung beantragen. Auch dafür bedarf es noch weiterer Umsetzungsregeln der Mitgliedstaaten.
Die niederbayerischen EMAS-Organisationen finden Sie unter:
- www.emas-register.de (Registrierungsnummer: D-163)
Weiterführende Informationen:
Ansprechpartner:
Erich Doblinger
Telefon: 0851 507-234
E-mail: doblinger@passau.ihk.de
Infozentrum Umweltwirtschaft
Im neuen Internetportal Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) hat die bayerische Umweltverwaltung ihr Wissen in den Bereichen Umweltrecht, Umwelttechnik und Umweltmanagement gebündelt. Über die Internetadresse www.izu.bayern.de stehen Betrieben und Beratern diese Informationen rund um die Uhr zur Verfügung. Das Informationsangebot des IZU wurde in Zusammenarbeit mit den IHKs und Handwerkskammern entwickelt und praxisgerecht aufbereitet.
Neben aktuellen Informationen zu allen wichtigen Umweltthemen findet man im Infozentrum UmweltWirtschaft die einschlägigen Vorschriften und Vollzugshinweise, Praxisbeispiele aus Unternehmen und die passenden Förderprogramme. Das Angebot wird ergänzt durch einen "Wegweiser" zu den jeweils zuständigen Ansprechpartnern bei Behörden und Wirtschaftsorganisationen.
Ansprechpartner:
Erich Doblinger
Telefon: 0851 507-234
E-Mail: doblinger@passau.ihk.de
Bayerisches Umweltberatungs- und Auditprogramm
Die bayerische Staatsregierung fördert weiterhin die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Dazu wurde das Bayerische Umweltberatungs- und Auditprogramm (BUBAP) neu aufgelegt.
Gefördert wird die Durchführung von Drei-Tages-Beratungen, das Benchmarking und der Aufbau von Umweltmanagementsystemen. Die Fördermittel aus dem BUBAP stehen allen Betrieben der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung, die nicht mehr als 250 Beschäftigte haben und deren Umsatz 50 Millionen Euro nicht übersteigt. Neu ist, das auch Einrichtungen gemeinnütziger Träger (zum Beispiel Behindertenwerkstätten) gefördert werden.
Im Einzelnen werden Förderungen in folgender Höhe gewährt:
- Umweltberatung (bis zu drei Tagen):
bis zu 900 Euro - Umweltmanagementsysteme nach EMAS oder ISO 14001:
bis zu 2.750 Euro - Sonstige Umweltmanagementsysteme (QuB, Ökoprofit):
bis zu 1.650 Euro
Weitere Informationen finden Sie dazu auf den Seiten des Infozentrums Umweltwirtschaft (IZU):
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