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Weiterbildungs- programm 2012

IHK-Zeitschrift 05/12

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Warenhandel in der EU: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Musterrechnung, Liefernachweis

EU

Seit 1993 sind die steuerlichen Grenzkontrollen an den Binnengrenzen in der Europäischen Union entfallen. Für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zwischen Unternehmen gilt seither eine umsatzsteuerliche Übergangsregelung, bei der die Waren grundsätzlich weiterhin unbelastet von der Umsatzsteuer des Herkunftslandes über die innergemeinschaftlichen Grenzen gelangen und eine Belastung mit Umsatzsteuer erst im Bestimmungsland erfolgt.

Steuern und Abgaben beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zwischen Unternehmen (Änderungen ab 01.01.2010)

Die zunehmende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs bringt es mit sich, dass immer häufiger Dienstleistungen nicht nur im Inland, sondern grenzüberschreitend erbracht werden. Dies gilt für Beratungs- und Gutachterleistungen ebenso wie beispielsweise für Montagen oder Reparaturen. Werden Dienstleistungen über die Grenze erbracht, stellt sich zugleich immer auch die Frage, was steuer- und abgabenrechtlich zu beachten ist. Insbesondere ist zu klären, wie die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung der grenzüberschreitenden Leistungen aussieht.

Umsatzsteuervergütungsverfahren (Änderungen ab 01.01.2010)

In Zeiten des internationalisierten Wirtschaftsverkehrs sind deutsche Unternehmen zunehmend auch im Ausland tätig. Mitarbeiter fahren zu Messen und Ausstellungen oder übernachten aus sonstigen Gründen geschäftlich im Ausland. In diesen wie in anderen Fällen kommt es dazu, dass das deutsche Unternehmen mit ausländischer Umsatzsteuer belastet wird. Diese Umsatzsteuer kann anders als bei inländischen Rechnungen nicht im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden. Häufig ist nicht bekannt, dass es für eine erhebliche Anzahl von Ländern die Möglichkeit gibt, diese ausländische Umsatzsteuer im Rahmen des so genannten "Umsatzsteuervergütungsverfahrens" erstattet zu bekommen.

Lieferung an Privatpersonen und diesen gleich gestellten Rechtssubjekten im EU-Binnenmarkt

Die Umsatzbesteuerung von Warenlieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt folgt prinzipiell anderen Vorschriften als die Besteuerung von Lieferungen zwischen Unternehmen. Während innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer grundsätzlich steuerfrei getätigt werden können und diese im Bestimmungsland vom Empfänger der Erwerbsbesteuerung zu unterwerfen sind, unterliegen Lieferungen an Privatpersonen anderen Regelungen. Der Grund hierfür ist, dass Privatpersonen von der Erwerbsbesteuerung regelmäßig ausgeschlossen sind.

Reihengeschäfte im EU-Binnenmarkt

Warenlieferungen in das Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union gehören ebenso wie Lieferungen ins Drittland längst nicht mehr nur zum Alltag von Großunternehmen. Zunehmend nehmen kleine und mittlere Unternehmen am internationalen Warenverkehr teil. In diesem Zusammenhang treten immer öfters Lieferkonstellationen auf, in denen sich Warenbewegungen nicht nur bilateral zwischen zwei Vertragspartner abspielen, sondern mehrere Unternehmer an entsprechenden Geschäften beteiligt sind. So finden sich häufig Fälle, in denen ein Unternehmer die bestellte Ware von seinem Lieferanten direkt an seinen Kunden oder an einen von diesem benannten Dritten ausliefern lässt. Man spricht in diesen Fällen von den so genannten Reihengeschäften.


(Foto: Thommy Weiss/Pixelio)



Ansprechpartner

Susanne Ackermann

Kontakt

Internationale Rechts- und Steuerfragen | Messen

E-Mail:ackermann@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-250