Alle besuchten Seiten
Suchwolke

![]() | Weiterbildungs- programm 2012 |
![]() | IHK-Zeitschrift 05/12 |
Sie befinden sich hier:
>> IHK Niederbayern >> International >> Service >> Unterstützung in Rechtsfragen
>> IHK Niederbayern >> International >> Service >> Unterstützung in Rechtsfragen
Unterstützung in Rechtsfragen: EG-Recht
Die Gründungsverträge der EG nebst deren späteren Änderungen und Ergänzungen durch völkerrechtliche Verträge der Mitgliedsstaaten (primäres Gemeinschaftsrecht) ermächtigen die Organe der EG, eigenständig Recht zu setzen (sekundäres Gemeinschaftsrecht). Diese Gemeinschaftsrechtsordnung geht als supranationales Recht dem Recht der Mitgliedsstaaten vor. Zu den Rechtsakten der EG zählen Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen.
- Verordnungen gelten unmittelbar und zwingend sowohl für die Mitgliedsstaaten als auch für deren Bürger und rechtsfähigen Gesellschaften.
- Durch Richtlinien werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, binnen einer bestimmten Frist die in der Richtlinie festgelegten Ziele und Vorgaben in ihr nationales Recht aufzunehmen.
- Entscheidungen sind Einzelregelungen, die nur für die in ihnen bezeichneten Adressaten verbindlich sind.
Informieren Sie sich über das aktuell geltende Recht in der Europäischen Union:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die IHK.
Ansprechpartner
![]() |
Peter Sonnleitner
Kontakt |
Geschäftsführer | |
| E-Mail: | sonnleitner@ passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-245 |













