
![]() | Weiterbildungs- programm 2012 |
![]() | IHK-Zeitschrift 02/12 |
Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Wahl der Rechtsform stellt für Unternehmer eine wichtige Entscheidung dar. Hier finden Sie eine Übersicht über diverse Rechtsformen. Des Weiteren werden Grundinformationen zum Handelsregister und zur Firmierung dargestellt.
IHK Niederbayern warnt vor falschen Rechnungen im Zusammenhang mit Handelsregistereintragungen
Aus gegebenem Anlass möchten wir auf eine Warnung des Bundesanzeigerverlags in Köln aufmerksam machen. In einer aktuellen Presseerklärung wird im Zusammenhang mit einem Gebührenbescheid über Eintragungsgebühren von Unternehmen zur Vorsicht gemahnt. Unter der Firmierung "Deutsches Unternehmensregister" verschickt danach ein Unternehmen Bescheide über Gebühren für Eintragungen in Register und Veröffentlichungen in Bekanntmachungsblättern, die jedenfalls zum Teil nach Meinung des Bundesanzeigerverlags nicht existieren.
Genannt werde dort unter anderem auch der Eintrag in das "Bundesunternehmensregister", für den laut Bescheid eine Gebühr von 60,47 Euro fällig wird.
Wie der Bundesanzeigerverlag aus Köln weiter mitteilt, sei ein "Bundesunternehmensregister" oder auch ein ebenfalls genanntes "Landesunternehmensregister" neben dem offiziell geführten Unternehmensregister nicht bekannt. Es wurde deshalb geraten, diesen dubiosen Zahlungsaufforderungen nicht Folge zu leisten.
Die IHK Niederbayern empfiehlt ihren Unternehmen daher dringend, jede Rechnung und jedes Angebot, das unter Hinweis auf die erfolgte Registereintragung eingeht, genau zu prüfen und in Zweifelsfällen bei der IHK Niederbayern (Ansprechpartner Cornelia Rothbauer, Telefon: 0851 507-213, E-Mail: rothbauer@passau.ihk.de) nachzufragen.
Revision der EU-Rechtsvorhaben zum Thema „Dioxine und PCB in Lebensmitteln“
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) macht darauf aufmerksam, dass die "Empfehlung der Kommission vom 23. August 2011 zur Reduzierung des Anteils von Dioxinen, Furanen und PCB in Futtermitteln und in Lebensmitteln" mit Auslösewerten für Dioxine und für dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln im EU-Amtsblatt (24. August 2011) veröffentlicht wurde.
Das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 2. September 2011 auf einen Fehler in der deutschen Sprachfassung der genannten Empfehlung aufmerksam gemacht:
Unter Bezugnahme auf den Erwägungsgrund 6 in der oben genannten Empfehlung sind die Auslösewerte nicht für "Muskelfleisch von Fischen und Fischereierzeugnisse" im Allgemeinen, sondern ausschließlich für "Muskelfleisch von Zuchtfischen und Zucht-Fischereierzeugnisse" anzuwenden.
Das BMU informiert zudem darüber, dass die Europäische Kommission dem Generalsekretariat des Rates am 18. August 2011 den Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln hinsichtlich Dioxine, dioxinähnliche PCB und nicht dioxinähnliche PCB übersandt hat. Auch hierzu können Sie Näheres dem Schreiben des Bundesministeriums entnehmen.
BGH: Rechtsform GmbH & Co. KG für Anwälte unzulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18. Juli 2011 (Az.: AnwZ (Brfg) 18/10) entschieden, dass eine Rechtsanwaltsgesellschaft nicht in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG errichtet werden kann. Der Zweck einer Kommanditgesellschaft sei auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet. Die Rechtsanwaltstätigkeit ist dagegen den freien Berufen zuzuordnen, so die Begründung der Richter. Der Link zum Urteil des BGH:
DIHK-Ratgeber informiert über Börsengang
Die DIHK-Publikation "Erfolgreich an die Börse" informiert fundiert und objektiv über alle notwendigen Schritte zum gelungenen Börsengang. Sie bündelt die Erfahrung von mehr als 90 begleiteten Börsengängen. Dem Leser wird so ein Erfahrungsschatz weitergegeben, der sich manchmal in kleinen - sonst eher unbemerkten - Details widerspiegelt, die jedoch für den Erfolg des Börsengangs und die Kursentwicklung der Aktie nach der Notierungsaufnahme von entscheidender Bedeutung sind.
Die DIHK-Publikation "Erfolgreich an die Börse" (DIN A 5, 62 Seiten) ist zum Preis von 16 Euro zu beziehen beim DIHK-Verlag, Werner-von-Siemens-Straße 13, 53340, Meckenheim. Internet-Bestellshop:
Achtung Stolperfallen im Onlinehandel
Shopbetreiber sowie alle gewerblichen Anbieter im Internet haben vielfältige Informationspflichten zu erfüllen. Der Grund dafür: zahlreiche Pflichtangaben, die dem Online-Händler seitens des Gesetzgebers auferlegt werden. Hinzu kommt eine Vielzahl von Urteilen, die Online-Händler kennen müssen, um Abmahnungen zu vermeiden. Um diesen Komplikationen vorzubeugen, empfiehlt sich die regelmäßige Information über damit zusammenhängende Rechtsfragen. Einschlägige Merkblätter der IHK informieren über die gesetzlichen Vorgaben, die zu beachten sind, um Geschäfte rechtssicher über das Internet abwickeln zu können.
Folgende Merkblätter erhalten Sie hier im Download:
- Rechtliche Grundlagen des E-Commerce
- Informationspflichten nach dem Telemediengesetz
- Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
- Rücksendekosten bei Rückabwicklung von Fernabsatzverträgen
Worauf beim Handel im Internet und beim Anlegen eines rechts- und abmahnsicheren Webshop zu achten ist, erfahren Sie auch im Seminar der IHK-Akademie Niederbayern am 20. Oktober 2011 in Passau.
Genossenschaften
Für viele Einzelunternehmen und Existenzgründer ist der Markteintritt teilweise sehr beschwerlich. Auch gelingt es oftmals nicht, sich bei Herstellern und Großhändlern wie gewünscht als Wiederverkäufer zu präsentieren. Mengenrabatte gibt es meist nur für die Großen und lukrative Geschäftsaufträge werden selten ohne Zwischenvermittler vergeben, die häufig selbst eine angemessene Provision einstreichen.
Wer trotz dieser Probleme seine Selbständigkeit wahren möchte, für den könnte sich die Kooperation mit Gleichgesinnten in Form einer Genossenschaft anbieten. In Genossenschaften schließen sich einzelne Personen und Kleinunternehmen zusammen, bündeln ihre Interessen und erzielen dadurch Vorteile. Beispielsweise als Einkaufsverband können diese dann wie ein Großkunde auftreten und entsprechende Mengenrabatte aushandeln.
Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung sind die Grundprinzipien einer Genossenschaft. In einer Genossenschaft bleibt jeder sein eigener Chef und genießt gleichzeitig die Vorteile einer großen Gruppe.
Weitere Informationen zu dieser Unternehmensform enthält unser Merkblatt „Die Genossenschaft“. Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Genossenschaftsverband Bayern e.V., Türkenstraße 22 – 24, 80333 München, Tel. 089/286834-02, E-Mail jgros@gv-bayern.de, www.dgrv.de und www.gv-bayern.de
Handelsregistergebühren massiv erhöht
Trotz eindeutiger und mehrfacher Proteste der IHK-Organisation sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene während des Gesetzgebungsverfahrens haben Bundestag und Bundesrat die Gebühren der Amtsgerichte für die Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister massiv erhöht. So beträgt die Gerichtsgebühr für eine GmbH-Ersteintragung jetzt 150 Euro statt 100 Euro. Das ist eine Steigerung um 50 Prozent. Reduziert hat sich hingegen beispielsweise die Gebühr für die Eintragung einer Zweigniederlassung bei einzelkaufmännischen Unternehmen von 50 Euro auf nunmehr 40 Euro.
Trotz durchschnittlicher Jahresinflationsrate im Jahr 2010 von 1,1 Prozent beträgt die durchschnittliche Steigerung der Handelsregistergebühren über 70 Prozent. Begründet wird die Erhöhung mit Kostensteigerungen seit der letzten Überprüfung im Jahre 2008. Diese Überprüfung berücksichtigt aber insbesondere nicht die Einsparung durch die Einführung des elektronischen Handelsregisters und entspricht damit nicht dem Grundsatz, dass Gebühren nur so hoch sein dürfen, wie der Aufwand für ein Handeln der Verwaltung ist. Nach Schätzungen der IHK-Organisation entstehen somit zusätzliche Kosten für die Wirtschaft in Höhe von rund zehn bis 15 Millionen Euro pro Jahr.
Diese Gerichtsgebühren fallen zukünftig bei Handelsregistereintragungen an:
- Ersteintragung eines Einzelkaufmanns: 70 Euro (früher 50 Euro)
- Ersteintragung einer oHG oder KG mit bis zu drei Gesellschaftern: 100 Euro (früher 70 Euro)
- Ersteintragung einer GmbH ohne Sacheinlage: 150 Euro (früher 100 Euro)
- Ersteintragung einer Prokura: 40 Euro (früher 20 Euro)
Hinzu kommen bei einer Eintragung in das Handelsregister noch die Kosten und Auslagen für die notarielle Tätigkeit.
Nähere Details zu den Handelsregistergebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Fassung der Handelsregistergebührenverordnung (PDF):
Irreführung – Bundesanzeiger Verlag warnt vor unlauteren Angeboten
Nach einer aktuellen Meldung warnt der Bundesanzeiger Verlag vor unlauteren Angeboten. Diese stellten sich so dar, dass „Angebote“ oder „Bescheide“ auf Grundlage von zuvor ergangenen Bekanntmachungen im Bundesanzeiger ergingen, welche kostenpflichtig seien. Diese stellten jedoch kein Angebot des Bundesanzeiger Verlags dar, könnten durch diesen jedoch auch nicht unterbunden werden. Auf die bereits erfolgten Veröffentlichungen hätten die Ablehnungen keinen Einfluss. (tl)
Links:
- baulinks.de v. 04.01.2011:
http://www.baulinks.de/webplugin/2011/1frame.htm?0014.php4
- bundesanzeiger.de :
http://www.bundesanzeiger.de/evidenzzentrale/bundesanzeiger-papierausgabe/veroeffentlichungsangebote/
- Liste der „Anbieter“:
https://www.ebundesanzeiger.de/download/anbieterliste.pdf
- Handwerkskammer Lübeck:
http://www.hwk-luebeck.de/aktuelles/infos-an-mitglieder-per-e-mail/2011/achtung-abzocke.html
Quelle:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V., Wettbewerb Aktuell, Infobrief 3-4/2011 17.01. – 30.01.2011
Jahresabschluss: Offenlegungsregeln beachten
Zur Vermeidung von Ordnungsgeld empfiehlt die IHK Niederbayern ihren Unternehmen, den gesetzlichen Offenlegungspflichten nachzukommen. Die Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlussunterlagen besteht insbesondere für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (beispielsweise GmbH & Co. KGs). Die Einreichung muss beim elektronischen Bundesanzeiger grundsätzlich spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erfolgen:
Entspricht das Geschäftsjahr - wie in den meisten Fällen - dem Kalenderjahr, ist der Abschluss für das Geschäftsjahr 2010 bis zum Ende des Jahres 2011 einzureichen.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Offenlegungs- und Veröffentlichungspflichten enthält das Merkblatt "Das elektronische Handels- und Unternehmensregister - Offenlegungs- und Veröffentlichungspflichten", das hier im Download erhältlich ist:
Elektronisches Handels- und Unternehmensregister
Die Handelsgenossenschafts- und Partnerschaftsregister wurden zum 01.01.2007 auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden.
Als eine weitere Neuerung ist zum 01.01.2007 die Errichtung eines Unternehmensregisters erfolgt. Damit können unter www.unternehmensregister.de zukünftig wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Unser Merkblatt „Die Eintragung in das Handelsregister“ beantwortet die wichtigsten Fragen zur Funktion und Bedeutung des Handelsregisters. Es enthält ferner auch Informationen zur Eintragungspflicht.
Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in Kraft
Durch das UMAG wurde unter anderem ein neuer § 127 Aktiengesetz eingeführt. Danach wird im elektronischen Bundesanzeiger auch ein Internetforum, das Aktionärsforum, eingerichtet. Aktionäre können in diesem Forum Aufrufe an andere Aktionäre einstellen, wenn sie mit diesen zusammen bestimmte Aktionärsrechte bei einer Aktiengesellschaft ausüben wollen. Erforderlich ist zunächst jedoch eine Anmeldung beim Aktionärsregister (www.ebundesanzeiger.de). Die betroffenen Gesellschaften können zu diesen Aufforderungen einen Hinweis im Aktionärsforum platzieren, der auf eine Stellungnahme oder Gegendarstellung auf der Website der Gesellschaft verweist. Eine Eintragung erfolgt ausschließlich elektronisch über Internetformulare.
Leitfaden zur elektronischen Rechnung
Unternehmen können im täglichen Geschäftsverkehr Effizienzgewinne erzielen, wenn sie die verschiedenen Geschäftsprozesse wie Warenbestellung, Lieferavisierung, Fakturierung und Zahlungsausgleich automatisieren. Hierbei liegen für den elektronischen Rechnungsaustausch die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie und dem Umsatzsteuergesetz vor.
Mit der Broschüre "Der elektronische Rechnungsaustausch" wird erstmals ein praktischer Leitfaden, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, herausgegeben. Hier wird verständlich dargestellt, welche Schritte zur Einführung elektronischer Rechnungen erforderlich sind, damit die rechtlichen Vorschriften eingehalten und die wirtschaftlichen Potentiale voll ausgeschöpft werden können.
Die Broschüre "Der elektronische Rechnungsaustausch" ist zum Preis von 12,00 Euro zu beziehen bei der IHK für Niederbayern in Passau, Tel. 0851 507-242, E-Mail birkeneder@passau.ihk.de oder beim DIHK Publikation Service unter www.dihk-verlag.de.
Achtung: Verjährung droht - verschenken Sie kein Geld
Mit dem Jahreswechsel verjähren nicht nur Ihre Schulden, sondern auch die Ihrer Schuldner. Jährlich gehen durch außer Acht gelassene Verjährungsfristen für Zahlungsansprüche mehrere Millionen verloren. Überprüfen Sie deshalb rechtzeitig Ihre Außenstände, ob Verjährung droht. Denn: Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann sich der Schuldner auf die Verjährung berufen und die Zahlung verweigern. Eine gerichtliche Durchsetzung eines Zahlungsanspruches ist dem Gläubiger dann nicht mehr möglich, obwohl sein Anspruch durch die Verjährung nicht erlischt.
Regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre
Für die meisten Forderungen gilt die so genannte regelmäßige Verjährungsfrist und die liegt grundsätzlich bei drei Jahren. Damit drohen insbesondere Rechnungen aus dem Jahre 2008 zu verjähren. Einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Verjährungsfristen und welche Frist im konkreten Einzelfall gilt, enthält das Merkblatt der IHK Niederbayern, das Sie unten bei diesem Artikel zum Download erhalten
Mahnbescheid oder Klage hemmt Verjährung
Wer noch Ansprüche hat, die zu verjähren drohen, kann die Verjährungsfrist unterbrechen. Ein einfaches Mahnschreiben an den Schuldner reicht dazu allerdings nicht aus. Der Schuldner muss nämlich die Forderung ausdrücklich anerkennen, wenn möglich in Schriftform. Reagiert der Schuldner auf eine private Zahlungsaufforderung aber nicht, so muss ein korrekt erstellter Mahnbescheid oder eine Klage beim Gericht bis spätestens 31. Dezember eingereicht werden. Es reicht die Beantragung noch am letzten Tag der Frist, wenn alles Erforderliche getan wird, damit der Mahnbescheid beziehungsweise die Klage alsbald zugestellt wird - also auf korrekte Bezeichnung und zustellfähige Anschrift des Schuldners achten.
Ansprechpartner
![]() |
Cornelia Rothbauer
Kontakt |
Bürgerliches- und Handelsrecht | Gewerberecht | |
| E-Mail: | rothbauer@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-213 |












