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Insolvenzrecht
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Insolvenzrecht.
Neues Insolvenzrecht erfüllt Forderungen der Wirtschaft weitgehend
Der Einsatz der IHK-Organisation für die Reform des Insolvenzrechts war sehr erfolgreich: Der Bundestag verabschiedete am 27. Oktober den Gesetzesentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Die Änderungen der Insolvenzordnung treten am 1. Januar 2012 in Kraft.
Die 10 Forderungen der IHK-Organisation zur Unternehmenssanierung in der Insolvenz aus dem Jahr 2009 sind zum Großteil erfüllt. Die Chancen für eine Zunahme erfolgreicher Firmensanierungen stehen damit sehr gut.
Folgende Änderungen sind besonders wichtig: Gläubiger haben künftig bei bestimmten Unternehmen bereits im Eröffnungsverfahren Einfluss auf die Wahl des Insolvenzverwalters; das Insolvenzplanverfahren soll ausgebaut, gestrafft und praxistauglicher werden, da es mehr Sanierungschancen bietet, bislang aber kaum genutzt wurde; es wird künftig im Vorfeld der Insolvenz eine Art Schutzschirm geben: Schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit soll die betreffende Firma unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters frei von Vollstreckungsmaßnahmen die Chance haben, einen Sanierungsplan zu erarbeiten; Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung (Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses) und die Ermöglichung der Umwandlung von Fremdkapital (Forderungen von Gläubigern) in Eigenkapital (Gesellschaftsanteile) = „debt-to-equity-swaps“. ...
Leider wird der Erfolg des Ganzen aber gefährdet: Weil das Fiskusprivileg nun durch die Hintertür wieder eingeführt werden soll. Im Dauerstreit über die Privilegierung von Steuerforderungen in der Insolvenzrechtsreform hatte Bundesfinanzminister Schäuble zunächst nachgegeben. Nun wird das Vorrecht des Fiskus in Form versteckter Nebengesetze (z.B. Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz) wieder eingeführt.
Die IHK-Organisation wird die Gesetzesvorhaben, die den Staat als Gläubiger bevorzugen, genau beobachten und sich dagegen einsetzen, um den sehr positiven Änderungen im Insolvenzrecht auch Wirkung zu verleihen.
(Mit freundlicher Genehmigung der IHK für München und Oberbayern)
Erstes Quartal 2011: Insolvenzen im IHK-Bezirk nehmen zu
Deutlicher Rückgang bei den bedrohten Arbeitsplätzen sowie der Summe der offenen Forderungen
Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung mussten im ersten Quartal 2011 im Bezirk der IHK Niederbayern (Regierungsbezirk Niederbayern mit Ausnahme des Landkreises Kelheim) 64 Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Dies waren elf Verfahren mehr als im Vergleichszeitraum und führte zu einem Anstieg der Insolvenzzahlen um rund 20 Prozent. Bayernweit reduzierte sich die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen um ca. 15 Prozent.
Einzelne Wirtschaftsbereiche
Vom Anstieg der Insolvenzzahlen war besonders stark das verarbeitende Gewerbe mit einer Zunahme um über 55 Prozent (plus fünf Verfahren) und das Gastgewerbe (plus 42 Prozent und damit drei Verfahren mehr) betroffen. Auch für den Bereich Verkehr und Nachrichtenübermittlung musste mit einer Zunahme um 33 Prozent (plus zwei Verfahren) ein Anstieg notiert werden. Einen leichten Anstieg weist die aktuelle Statistik für den Bereich Handel aus (Zunahme um elf Prozent und damit ein Verfahren mehr). Einen Rückgang der Insolvenzzahlen gab es im Bereich Dienstleistungen (minus sieben Prozent und damit ein Verfahren weniger). Erfreulicherweise reduzierten sich die Anzahl der verlorenen Arbeitsplätze stark um rund 80 Prozent auf 296 bedrohte Arbeitsplätze (Vorjahr: 1.412). Auch die Summe der offenen Forderungen hat sich mit einem Rückgang auf 93 Millionen Euro nahezu halbiert.
Rückgang bei den Gesamtinsolvenzen
Bei den Gesamtinsolvenzen (Unternehmen, Verbraucher und Nachlässe) konnte laut aktueller Statistik für das erste Quartal 2011 für den IHK-Bezirk ein Rückgang um elf Prozent auf nun 361 Verfahren verzeichnet werden (48 Verfahren weniger). Bayernweit war bei den Gesamtinsolvenzen im Vergleichszeitraum ein Rückgang um elf Prozent (542 Verfahren weniger) zu notieren.
Insolvenzen online
Per Mausklick sollen künftig Unternehmensinsolvenzen in Augenschein genommen werden können. Bayern hat sich hierzu am bundesweiten Internetportal der Länder für Insolvenzbekanntmachungen beteiligt. Derzeit nutzen bereits zwölf Länder das Portal für Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de), das federführend vom Justizministerium Nordrhein-Westfalen betrieben wird.
In diesem Portal finden sich alle Bekanntmachungen der bayerischen Insolvenzgerichte ab dem 01.06.2004. Eine Aktualisierung der Veröffentlichungen erfolgt mehrmals täglich.
Insolvenzordnung
Die Insolvenzordnung regelt den Ablauf eines Insolvenzverfahrens. Sie bietet neben der auf gemeinschaftliche Befriedigung aller Gläubiger gerichteten Verwertung des Schuldnervermögens durch Zerschlagung des Unternehmens auch die Möglichkeit des Erhaltes durch Übertragung und Sanierung.
Weitere Neuerungen sind die Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, das auch für bestimmte Gruppen ehemals Selbständiger gilt, die Möglichkeit der Restschuldbefreiung für natürliche Personen und die der Stundung der Verfahrenskosten für mittellose Schuldner. Nähere Informationen enthalten unsere Merkblätter.
Ansprechpartner
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Cornelia Rothbauer
Kontakt |
Bürgerliches- und Handelsrecht | Gewerberecht | |
| E-Mail: | rothbauer@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-213 |












