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Weiterbildungs- programm 2012

IHK-Zeitschrift 02/12

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Öffentliches Auftragswesen (VOB/VOL)

Die IHK für Niederbayern in Passau informiert über Ausschreibungsplattformen und Vergabeportale, einschlägige Rechtsprechung zur Verdingungsordnung für Bauleistungen und Schwellenwerte.

Newsletter:
"Auftragswesen aktuell" (DIHK)
Auftragswesen (ABZ)

Neue Regelungen zur Ausschreibung kommunaler Aufträge in Bayern

Seit 1. Januar 2012 gelten in Bayern neue Regeln für die Vergabe kommunaler Aufträge. Kommunen können bei Beachtung folgender Schwellenwerte die Beschränkte Ausschreibung (Wettbewerb mit einem eingeschränkten Teilnehmerkreis) als Vergabeverfahren wählen: Projekte bis zu einem Auftragswert von 500.000 Euro im Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, 125.000 Euro für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik), Landschaftsbau und Straßenausstattung sowie von 250.000 Euro für alle übrigen Gewerke. Wenden die Kommunen bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) an, so ist eine Beschränkte Ausschreibung bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro zulässig, wenn durch förderrechtliche Bestimmungen nichts Abweichendes geregelt ist. Die Wertgrenze für Freihändige Vergaben wird auf den vormals geltenden Betrag von 30.000 Euro gesenkt. Neu ist, dass sämtliche Beträge künftig ohne Umsatzsteuer gelten. Für die Freihändige Vergabe ergibt sich hieraus eine rechnerisch geringfügige Erhöhung.

Ergänzende Informationen finden Sie im Internet unter

Ansprechpartnerin
Anna Schlange-Schöningen
Auftragsberatungszentrum Bayern e. V.
Telefon: 089 5116 3176
SchlangeSchoeningen@abz-bayern.de

Übersicht Wertgrenzen für den Bund und die Bundesländer aktualisiert

Änderung der EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge

Die EU-Kommssion hat die ab 1.1.2012 geltenden Schwellenwerte für öffentliche Aufträge bekannt gemacht. Sie gelten für zwei Jahre. Die Anhebung gilt aber für die klassischen Auftraggeber erst, wenn die VgV entsprechend geändert wurde. Im Sektorenbereich finden die höheren Schwellenwerte sofort ab 1.1.12 Anwendung.

Die Öffentliche Hand als Kunde

Die Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg hat eine Broschüre "Die Öffentliche Hand als Kunde" erarbeitet. Sie dient allen Interessierten als Informationsquelle, um an Aufträgen der Öffentlichen Hand zu partizipieren.

Vergabeverordnung und Sektorenverordnung geändert

Im Bundesgesetzblatt I, S. 800 sind Änderungen verkündet worden. Gegenstand der Änderungen in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ist die Umsetzung der EU-Regelungen zur Beschaffung von Straßenfahrzeugen sowie Klarstellungen für die anzuwendenden Vorschriften der VOL/A bzw. VOF.

Der neue Text der Verordnungen ist jeweils abrufbar unter:

"eVergabe": Erleichterte Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen

Im Rahmen des E-Government-Konzepts der Staatsregierung wurde die Software "eVergabe" freigeschaltet, mit der sämtliche Stufen eines Vergabeverfahrens elektronisch abgewickelt werden können. Die Software soll nach und nach bei allen großen staatlichen Vergabestellen zum Einsatz kommen und es damit Unternehmen leichter machen, sich bei Ausschreibungen zu beteiligen. Nach Angaben der Staatsregierung entfallen 70 Prozent des manuellen Aufwands. Vor dem elektronischen Versand der Angebote werden zudem alle Pflichtfelder auf Vollständigkeit überprüft.

Die Software "eVergabe" ist Teil der Basiskomponente "eProcurement VOL/A" - einer IT-Anwendung, die bei einer Vielzahl von Behörden und allgemein in der staatlichen Verwaltung eingesetzt wird. Weiterführende Informationen zum E-Government-Angebot der Staatsregierung für Unternehmen erhalten Sie unter:

Neue Vergabeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt ist am 10.06.2010, die novellierte Vergabeverordnung (VgV) verkündet worden. Die VgV und mit ihr die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen VOL, VOB und VOF treten am Tag nach der Verkündung, also am 11.06.2010, in Kraft.  Ab dem 11.06.2010 sind somit für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte nur noch die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen anzuwenden.

Für nationale Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte können in Bayern die neue VOL/A und VOB/A erst ab Inkrafttreten der jeweiligen Einführungserlasse angewendet werden. Wir informieren Sie, sobald diese bekannt gegeben werden.

Den Link zum Text der heute veröffentlichten VgV finden Sie unter:

Bei Fragen rund um die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen sowie die neue Vergabeverordnung können Sie sich jederzeit an die IHK Niederbayern wenden.

Adressen für elektronische Auftragsvergabe (E-Vergabe)

Die EU-Kommission hatte Ende 2004 einen Aktionsplan zur Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften über die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge zur Einführung der E-Vergabe angestoßen. Um dieses Vorhaben zu befördern wurden Ausschreibungen auf Internetseiten gebündelt. Unter folgenden Seiten können Ausschreibungen online recherchiert werden:

Ausschreibungsplattformen: unentgeltlich

Die Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg hat für die EU, den Bund, die Bundesländer, die Kommunen und sonstige Auftraggeber entsprechende kostenlose Vergabeinformationsplattformen zusammengestellt.

Gebotsabgabe nur über elektronische Vergabeplattform

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern nimmt Angebote nur noch in elektronischer Form an

Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern weißt darauf hin, dass die Umstellung auf die ausschließlich elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de für die IT- und TK-Industrie erfolgreich abgeschlossen wurde. Seit dem 1. Juli 2009 gilt die Umstellung auch für die Kfz-Branche.

Sonstige Branchen: Stichtag 01.01.2010

Ab dem 1. Januar 2010 können auch für alle anderen Branchen Angebote zukünftig ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden.

Weitere Informationen sind bereitgestellt unter: www.evergabe-online.info. Außerdem finden regelmäßig kostenfreie Informationsveranstaltungen in Bonn und Berlin statt. Eine Hotline hilft bei Fragen zu Installation und Betrieb der e-Vergabe, Telefon: 0228 99/610-1234. Den ausführlichen Stufenplan sowie Hinweise zu dem Vorgehen der Bundesfinanzdirektion Südwest, verantwortlich für die Beschaffungen im Bereich Kfz, finden Sie unter: www.beschaffungsamt.de, Rubrik Aktuelles.

Präqualifizierung: Einfacher an öffentliche Aufträge durch Präqualifizierung

Neuer IHK-Service: Präqualifizierung und Online-Datenbank

Ab 1. September 2009 können Bayerns Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen einen neuen Kammerservice nutzen. Das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V., ein Gemeinschaftsprojekt der bayerischen IHKs und des bayerischen Handwerks, erleichtert vor allem kleineren bayerischen Firmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen.

Bisheriges Verfahren

Bislang erfolgt im Vergabeverfahren der Nachweis der Seriosität in der Form von Einzelnachweisen. Unternehmer müssen mit Dokumenten oder Registerauszügen jeweils gesondert nachweisen, dass sie nicht einschlägig vorbestraft sind und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ordentlich bezahlen.

Diese Nachweisprozedur war bislang für jedes neue Angebot fällig. Ein enormer Aufwand: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kostet es die deutschen Unternehmen pro Jahr insgesamt 656 Millionen Euro, um die erforderlichen Dokumente aufzutreiben. Gerade kleinere Firmen verzichten daher häufig auf öffentliche Aufträge, weil sie die Bürokratie scheuen. Oder sie scheitern im Bewerbungsrennen aufgrund einer läppischen Formalie.

Neues, vereinfachtes Verfahren durch Präqualifizierung

Eine Lösung des Problems verspricht nun ein ABZ-Service, den Bayerns Unternehmen ab 1. September 2009 für Liefer- und Dienstleistungen nutzen können: das so genannte Präqualifizierungsverfahren. Dabei legen Unternehmen auftragsunabhäng Nachweise vor. Sind die Dokumente vollständig und nicht abgelaufen, gibt es im Gegenzug ein Zertifikat (Kosten 180 Euro plus Mehrwertsteuer).

Diese offizielle "ABZ-Zulassung" gilt ein Jahr. Während dieser Zeit können sich die geprüften Firmen um jeden öffentlichen Auftrag bewerben. Das nutzt beiden Seiten. Firmen mit Zertifikat scheitern garantiert nicht mehr an Formalien. Und die Verwaltung weiß, sie geht auf Nummer sicher, wenn sie auf das Gütesiegel des ABZ achtet.

Das neue Expressverfahren spart Zeit, Nerven und Geld. Laut einer DIHK-Schätzung senkt die Präqualifzierung die jährlichen Bürokratiekosten um bis zu 500 Millionen Euro.

Übersicht durch bundesweite Datenbank

Ebenfalls zum 1. September wird die neue Datenbank www.pq-vol.de, an der alle deutschen IHKs beziehungsweise Auftragsberatungsstellen beteiligt sind, freigeschaltet. Das Online-Portal enthält eine bundesweite Übersicht aller "präqualifizierter Unternehmen". Mit dem Zertifikat erhalten die Firmen gleichzeitig den Zugangscode für diese Datenbank.

Öffentliche Auftraggeber können damit per Mausklick erkennen, welche Firmen regional oder bundesweit für den jeweils zu vergebenden Auftrag in Frage kommen. Das ist eine klare Erleichterung des Verfahrensablaufs.

IHK-Info:
Bayerisches Auftragsberatungszentrum (ABZ), Sabine Tauber, Telefon: 089 5116-172, Fax: 089 5116-663, E-Mail: tauber@abz-bayern.de.

Tenders Electronic Daily (TED)

TED

Tenders Electronic Daily (TED), die Onlineausgabe des Beiblatts zum Amtsblatt der Europäischen Union, ist die einzige offizielle Informationsquelle, die über öffentliche Ausschreibungen europaweit informiert. Die über 1.000 täglich veröffentlichten Bekanntmachungen und Vorinformationen stammen aus der EU, dem europäischen Wirtschaftsraum und aus bestimmten Drittländern.

Weitere Informationen zu internationalen Ausschreibungen erhalten Sie hier:

Wichtige Neuerungen im Vergaberecht seit dem 11.06.2010

Öffentliche Auftraggeber und Bieter müssen sich seit dem 11. Juni 2010 auf die geänderte Vergabeverordnung (VgV) sowie die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen VOL, VOB und VOF einstellen.

Am 11.06.2010 sind die geänderte VgV und mit ihr die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen VOL, VOB und VOF in Kraft getreten. Das heißt, seit dem 11.06.2010 sind für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte nur noch die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen anzuwenden. Für nationale Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte bedarf es im Hinblick auf die Geltung der neuen Vergabe- und Vertragsordnungen erst eines Einführungserlasses. Die Einführungserlasse sind für den Bund am 10.06.2010 mit Wirkung zum 11.06.2010, und in Bayern am 25.06.2010 mit Wirkung zum 01.07.2010 verkündet worden.

Durch die geänderten Regelungen ergeben sich neben einigen strukturellen Änderungen in den Vergabe- und Vertragsordnungen VOL und VOB wesentliche Neuerung für öffentliche Auftraggeber und Bieter, insbesondere in den Bereichen "Schärfere Transparenz- und Dokumentationspflichten", "Nachforderungen von Erklärungen und Unterlagen", "Vermehrte Aufteilung von Aufträgen in Fach- und Teillose", "Vorrangiges Vorlegen von Eigenerklärungen als Eignungsnachweise" sowie die "Zulassung von Präqualifizierungssystemen". Erste Anlaufstelle für alle Fragen zur Präqualifizierung im Liefer- und Dienstleistungsbereich ist das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Zentrales Vergabeportal für Deutschland startet

Die offiziellen Ausschreibungsdienste und Staatsanzeiger haben gemeinsam mit dem Deutschen Ausschreibungsblatt ein zentrales Vergabeportal für Deutschland entwickelt. Am 19. September 2007 ging Vergabe24 als das marktstärkste Portal für öffentliche Vergaben online.

Die Initiatoren von Vergabe24 führen ihre Vergabeplattformen ausschreibungs-abc, Deutsches Ausschreibungsblatt, Staatsanzeiger Online Logistik und Ausschreibungen Online Thüringen auf ein gemeinsames Internetportal. Künftig sind sämtliche öffentlichen Ausschreibungen, die über die offiziellen Landesausschreibungsdienste und das Deutsche Ausschreibungsblatt veröffentlicht werden, zentral über www.vergabe24.de aufrufbar. Der Wunsch von Wirtschaft und Vergabestellen nach einem zentralen Vergabeportal wird damit Realität.

Vergabestellen und Bieter erhalten umfassendes Serviceangebot

Unternehmen finden auf www.vergabe24.de Ausschreibungen aus allen Branchen und Bundesländern sowie EU-weite deutschsprachige Ausschreibungen. Jährlich werden mehr als 250.000 Vergaben veröffentlicht. Schon jetzt wird der Großteil aller Unternehmen in Deutschland, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, erreicht: Sie nutzen die Medien der Ausschreibungsdienste zur Auftragsrecherche und erhalten über das Internet Vergabeunterlagen direkt zum Herunterladen.

Hilfreiche Tipps und News rund um das Thema öffentliche Auftragsvergabe und Vergaberecht runden das Serviceangebot von Vergabe24 ab. Wer sich für elektronische Vergabeverfahren interessiert, findet auf Vergabe24 Informationen und individuelle Lösungen zur Realisierung der eVergabe.

Öffentliche Auftraggeber profitieren von der kompetenten Betreuung der regional ansässigen Landesausschreibungsdienste. Außerdem übernehmen die beteiligten Ausschreibungsdienste von Vergabe24 für die öffentliche Hand kostenlos Digitalisierung, Vervielfältigung und Versand von Vergabeunterlagen.

Flächendeckend Ausschreibungen auf einem Portal

Mit dem zentralen Internetzugang zu führenden Vergabeplattformen ist es gelungen, flächendeckend für Deutschland Ausschreibungen und Vergabeunterlagen auf einem Portal zusammenzuführen. Nachdem sich die ausschreibungs-abc-GmbH in Hessen mit dem Hessischen Staatsanzeiger und in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit der bi medien GmbH deutlich verstärkt hat, werden nun auf Vergabe24 über die angebotenen Vergabeplattformen auch Bayern, Thüringen sowie West- und Norddeutschland umfassend abgedeckt – hier insbesondere durch das Deutsche Ausschreibungsblatt. Seit September publiziert das Deutsche Ausschreibungsblatt außerdem auf der Vergabeplattform ausschreibungs-abc neben den bisherigen nördlichen Bundesländern und NRW auch öffentliche Vergaben aus Rheinland-Pfalz und Saarland.

Kurzprofil der ausschreibungs-abc-GmbH

Die ausschreibungs-abc-GmbH ist ein gemeinsames Unternehmen von Staatsanzeigern und Landesausschreibungsblatt-Verlagen sowie dem Deutschen Ausschreibungsblatt (vormals Bundes-ausschreibungsblatt). Seit Jahren sind wir erfahrene Partner der öffentlichen Verwaltungen und der Bewerberfirmen. Ein Großteil der ca. 32.000 deutschen Vergabestellen nutzt die Medien der Ausschreibungsdienste zur Veröffentlichung und über 70.000 Bieterbetriebe sind Nutzer dieser Medien. Neben der Publikation in den klassischen Printmedien werden diese Ausschreibungen im Internet auf der eVergabeplattform für Deutschland unter www.vergabe24.de veröffentlicht.

Weitere Informationen:

www.ausschreibungs-abc.de

ausschreibungs-abc-GmbH
Andrea Akhmouch
Breitscheidstraße 69
70176 Stuttgart
Tel.: 0711 66601-498
Fax: 0711 66601-86
info@ausschreibungs-abc.de

ABC-Kooperationspartner

  • Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH
  • Bayerische Staatszeitung GmbH
  • bi medien GmbH
  • DVZ Verlags-GmbH
  • Gisela Husemann Verlag
  • Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH
  • Sächsisches Druck- und Verlagshaus AG
  • Verlag Chmielorz GmbH 
  • Wittich Verlage KG


Ansprechpartner

Manfred Schoppe

Kontakt

Geschäftsführer

E-Mail:schoppe@passau.ihk.de
Telefon:0851 507-241