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Patent- und Markenrecht
Die IHK für Niederbayern in Passau gibt Hinweise zu gewerblichen Schutzrechten und zeigt Ihnen den Weg von der Idee über die Anmeldung eines Schutzrechtes bis hin zur Verwertung.
Vorsicht bei Formularen für Schutzrechtsverlängerungen von Marken
Markeninhaber sollten aufpassen. Immer wieder kursieren amtlich wirkende Formulare mit einer Erinnerung zur Schutzrechtsverlängerung von Marken. Das Oberlandesgericht München hat jetzt ein solches Formular der "Nationales Markenregister AG" als unlauter verurteilt. Denn obwohl diese Formulare so aussehen, als ob sie vom Deutschen Patent- und Markenamt kämen, stammen sie tatsächlich von privaten Unternehmen, die mit dem Deutschen Patent- und Markenamt nichts zu tun haben. Einziger Zweck ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über Dienstleistungen zur Schutzrechtsverlängerung. Das Urteil ist ein erfreulicher Schritt im Kampf gegen unseriöse Kostenfallen. Unternehmern wird geraten, weiterhin Vorsicht zu wahren, auch wenn Formulare durch ihre Aufmachung, zum Beispiel Embleme oder Farben amtlich wirken sollten sie immer genauestens studiert werden, um nicht in eine Kostenfalle zu tappen.
Erfinderberatung: kostenlos
Die Erfinderberatung gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Daher bietet die Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau einen Dienst für Ratsuchende an, die erste Antworten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes suchen. Hierfür steht in der Industrie- und Handelskammer Passau ein Patentanwalt alle zwei Monate mit einer kostenlosen Sprechstunde zur Verfügung. Um diesen Dienst in Anspruch nehmen zu können, ist eine vorherige telefonische Anmeldung erforderlich.
Datum: Mittwoch; alle zwei Monate
Zeit: ab 09:00 Uhr
Auskünfte: Assessor Manfred Schoppe
Anmeldungen: Heidi Würdinger, Telefon: 0851 507-243, E-Mail: wuerdinger@passau.ihk.de
Erfindungen schützen und verwerten
Tipps und Empfehlungen zur Vorgehensweise
Unternehmen leben von neuen Ideen, von innovativen Produkten und Verfahren. Besonders erfolgreich sind Betriebe, die einen beträchtlichen Anteil ihres Umsatzes mit neuen Produkten erzielen. Ebenso beruhen erfolgreiche Existenzgründungen oftmals auf einer guten Idee. Wer etwas Besonderes anbieten kann, hat einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Diesen gilt es zu bewahren – durch Schutzrechte wie Patente und Marken – und auszubauen – mittels einer geeigneten Verwertungs- und Vermarktungsstrategie.
Die IHK Niederbayern zeigt Ihnen den Weg von der Idee über die Anmeldung eines Schutzrechtes bis hin zur Verwertung. In diesem Merkblatt haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch.
Geschmacksmusterrecht
Wir informieren im Merkblatt "Neues Geschmacksmusterrecht" über die wichtigsten Neuregelungen, die für alle ab dem 1. Juni 2004 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingehenden Geschmacksmusteranmeldungen gelten.
Geschmacksmuster sind äußere Gestaltungsformen wie zum Beispiel das Design von Kaffeekannen, Stoffmustern, Autos, Computern oder Möbeln.
Mit dem neuen Geschmacksmustergesetz werden diese Erscheinungsbilder stärker als bisher geschützt, was die Kreativität und Innovationen der Designer fördert. Das neue Geschmacksmusterrecht setzt die Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen um und soll so ein gemeinschaftsweit geltendes Geschmacksmusterrecht schaffen. Es löst das 128 Jahre alte Geschmacksmustergesetz (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen, 1876) und die entsprechenden Vorschriften über den Schutz typographischer Schriftzeichen im Schriftzeichengesetz ab.
Günstigerer Patentschutz in Europa
Patente werden in Europa künftig deutlich billiger werden, weil die Übersetzungskosten sinken. Frankreich hat gestern im Auswärtigen Amt in Berlin die Ratifikationsurkunde für das so genannte Londoner Protokoll hinterlegt. Das Protokoll wird am 1. Mai 2008 in Kraft treten.
"Jetzt ist der Weg frei dafür, die innovative Wirtschaft von beträchtlichen Übersetzungskosten für Patente zu entlasten", begrüßte Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries diesen wichtigen Schritt zur Reform des europäischen Patentsystems. "Die deutsche Industrie, die im europäischen Vergleich mit Abstand die meisten Patente anmeldet, und insbesondere die Kleinen und Mittleren Unternehmen werden davon besonders profitieren. Das Übereinkommen setzt Mittel frei, die für zusätzliche Forschung und Entwicklung zur Verfügung stehen. Dies stärkt den Wirtschaftsstandort Europa und sichert auch in Deutschland Arbeitsplätze in der innovativen Industrie," so die Ministerin weiter.
Mit dem Londoner Übereinkommen aus dem Jahr 2000 verzichten die beteiligten Staaten weitgehend darauf, dass die Patente, die vom Europäischen Patentamt im München erteilte wurden, in ihre jeweilige Landessprache übersetzt werden. Wirtschaftsverbände schätzen, dass damit durchschnittlich rund 30 Prozent der Patententierungskosten eingespart werden können.
Im Einzelnen:
Staaten, die eine Amtssprache der Amtssprachen des Europäischen Patentamts (Deutsch, Englisch, Französisch) haben, verzichten in dem Londoner Übereinkommen vollständig auf eine Übersetzung des Patents. Staaten, in denen das nicht der Fall ist, können zukünftig nur noch verlangen, dass ein Teils des Patent, die so genannten Patentansprüche, in ihrer eigenen Sprache eingereicht wird. Das Patent selbst muss dann nur auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen.
Nur wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über eine Patentverletzung kommt, können die Vertragsstaaten des Übereinkommens eine komplette Übersetzung des Patents in ihre Amtssprache verlangen. Zu Patentstreitigkeiten kommt es aber im Vergleich zu der Gesamtzahl der erteilten Patente sehr selten.
Das Londoner Übereinkommen, ein Zusatzübereinkommen zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), ist derzeit von zwölf Staaten ratifiziert, darunter neben Frankreich auch von Großbritannien und Deutschland. Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass weitere Staaten diesem Beispiel rasch folgen und dem Übereinkommen beitreten, so dass es sein Potenzial zur Förderung der europäischen Wirtschaft vollständig entfalten kann.
Informationen zu den Aufgaben des Europäischen Patentamts finden Sie unter:
Herausgegeben vom:
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer;
Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn,
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Patentinformation: Wettbewerbsvorsprung im Innovationsprozess
Eine Broschüre des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags bietet vielfältige Informationen. Dem Management gibt es einen Überblick über den Informationsgehalt der Patentliteratur und für den Entwickler beziehungsweise Rechercheur ist sie ein Leitfaden mit handfesten Tipps für die Arbeit mit internationalen Patentdatenbanken. Sie hilft, unnötige Doppelentwicklungen und Patentstreitigkeiten zu vermeiden.
Ansprechpartner
Manfred Schoppe
Kontakt | |
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| E-Mail: | schoppe@passau.ihk.de |
| Telefon: | 0851 507-241 |











