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Weiterbildungs- programm 2012

IHK-Zeitschrift 05/12

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Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

Zum 1. April 2003 ist das vom Bayerischen Landtag beschlossene Landesentwicklungsprogramm (LEP) in Kraft getreten. Dieses Programm legt die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns als Ziele fest. Vor allem öffentlich-rechtliche Planungsträger und Kommunen müssen sich nach diesen Vorgaben richten.

Das LEP ist die "Obernorm" für die Bayerische Landesentwicklung und steht über den Regionalplänen (mittlere Ebene) und der Bauleitplanung der Kommunen (untere Ebene). Die gewerbliche Wirtschaft ist zumindest mittelbar vom LEP betroffen, wenn es zum Beispiel um Einzelhandelsgroßprojekte oder um die Sicherung des Rohstoffabbaus geht.

Im Jahr 2004 hat die Bayerische Staatsregierung eine Reform der Regional- und Landesplanung in Angriff genommen; seit dem 1. Januar 2005 ist das neue Landesplanungsgesetz nun in Kraft. Dieses enthält unter anderem die Abschaffung der regionalen Planungsbeiräte, so dass der Sachverstand der IHK in den regionalen Planungsverbänden nur noch dann gehört wird, wenn die Verbände Experten wie die IHK freiwillig an den Beratungen beteiligen.

Im Sommer 2005 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Technologie und Verkehr eine Fortschreibung des LEP vorgelegt. Hierzu hat der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) eine Stellungnahme abgegeben. Das neue LEP ist im September 2006 in Kraft getreten.