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Gesetzliche Grundlagen

Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen der IHK sind das Industrie- und Handelskammergesetz und die Satzung, die von der Vollversammlung beschlossen wird. Das IHK-Gesetz legt zum Beispiel die Aufgaben der IHK fest, regelt die Pflichtmitgliedschaft der gewerblichen Betriebe in der IHK und definiert die IHK als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Satzung der IHK regelt alle Bereiche der Selbstverwaltung jeder einzelnen Industrie- und Handelskammer. Die Vollversammlung legt in der Satzung beispielsweise die Höhe und die Verwendung der erhobenen Beiträge fest.
Die gesetzlichen Grundlagen der IHK Niederbayern können Sie hier einsehen:











