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Prüfung aus IHK-Akademie-Veranstaltungen
Arzneimittelprüfung
Nach dem Arzneimittelgesetz darf der Einzelhandel mit Arzneimitteln, die zum Verzehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind (freiverkäufliche Arzneimittel), nur betrieben werden, wenn der Unternehmer, eine zur Vertretung des Unternehmens gesetzlich berufene oder eine von dem Unternehmen mit der Leitung des Geschäfts oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede eine sachkundige Person vorhanden sein.
Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde kann durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erbracht werden.
| Kategorie: | Allgemeines |
| Veranstaltungsart: | Prüfung |
| Inhalt: | Gesetzliche Bestimmungen Arzneimittel - Kosmetika; Freiverkäufliche und apothekenpflichtige Arzneimittel; Begriffsbestimmungen und Darreichungsform, Beschaffenheit, Zubereitungsformen, Inhaltsstoffe; Lagerung und Abgabe; Gefahren, Wirkungen und Nebenwirkungen; Werbung |
| Beginn: | 27.03.12 - 09:00 |
| Ende: | 27.03.12 - 11:00 |
| Veranstaltungsort: | Passau |
| Kosten: | 77 € |
| Ansprechpartner: |
Barbara Krottenthaler Telefon: 0851 507-342 Telefax: 0851 507-310 |
| Anmeldeart: | |
| Download: | Pruefungsanmeldung.pdf |











