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Weiterbildungs- programm 2012

IHK-Zeitschrift 05/12

Webcode : 

a3469
Seminar aus IHK-Akademie-Veranstaltungen

Lebensmittelhygieneschulung gemäß

§ 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung - Mitarbeiterschulung

Am 15. August 2007 ist in Deutschland die neue Lebensmittelhygiene-Verordnung in Kraft getreten. § 4 dieser Verordnung fordert, dass alle Mitarbeiter ohne entsprechende Berufsausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen oder verkaufen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult werden müssen. Von dieser Forderung sind die Mitarbeiter von Lebensmittel herstellenden Industrie- und Handwerksbetrieben, von Gastronomiebetrieben, Imbissständen und Cateringeinrichtungen betroffen, aber auch das Personal des Lebensmittelhandels wie z.B. die Mitarbeiter an den Fleisch-, Fisch- und Käsetheken.
Kategorie: Gastronomie
Veranstaltungsart: Seminar
Unterrichtsart: mit Vollzeitunterricht
Zielgruppe: Mitarbeiter/-innen ohne Berufsausbildung, die im Bereich der Herstellung oder des Verkaufs von leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten.
Inhalt:
  • Arten und Vermehrung von Mikroorganismen
  • Temperaturanforderungen
  • Zusammensetzung und Eigenschaften von Lebensmitteln
  • Leicht verderbliche Lebensmittel
  • Haltbarmachungsverfahren
  • Lebensmittelinfektionen und -intoxikationen
  • Chemische und physikalische Hygienerisiken
  • Wareneingangskontrolle
  • Kennzeichnung von Rohware
  • Rückverfolgbarkeit
  • Warenlagerung (FIFO, Temperaturanforderungen)
  • Personalhygiene, Produktions-hygiene (u.a. Umgang mit Abfällen, Reinigung u. Desinfektion, Schädlingsbekämpfung)
  • Grundlagen des HACCP-Konzepts und des betrieblichen Krisenmanagements
Beginn: 11.10.12 - 09:00
Ende: 11.10.12 - 14:00
Veranstaltungsort: Passau
Unterrichtseinheiten: 6
Kosten: 80 €
Ansprechpartner: Reinhold Klee
Telefon: 0851 507-133
Telefax: 0851 507-139
Anmeldeart: Onlineanmeldung möglich
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