In mehr als 35 Staaten außerhalb der Europäischen Union können Waren unter Deckung eines Carnets A.T.A. eingeführt werden. Die meisten dieser Staaten haben die drei folgenden Abkommen abgeschlossen:
- Messegut
- Warenmuster
- Berufsausrüstung
Ein Carnet kann nicht für Verbrauchsgüter, für ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren bzw. für Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (Veredelung, Reparatur, usw.), von den IHKs ausgegeben werden.
Die Gültigkeitsdauer des Carnets beträgt maximal 1 Jahr. In Ausnahmefällen kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein Anschluss-Carnet erstellt werden. Dazu ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der IHK notwendig.
Spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. wenn es nicht mehr benötigt wird, ist ein Carnet an die IHK zurückgeben.
Gerne können Sie Ihr Feedback zum Carnetvorgang abgeben.