Das Carnet ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr bzw. Einfuhr von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster erleichtert. Die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt. Carnets bieten zusätzlich die Vorteile einer zügigen Grenzabfertigung, bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr und dem Wegfall von sonstigen Ausfuhrdokumenten.

In mehr als 80 Staaten können Waren unter Deckung eines Carnets A.T.A. eingeführt werden. Die meisten dieser Staaten haben die drei folgenden Abkommen abgeschlossen:

  • Messegut
  • Warenmuster
  • Berufsausrüstung

Ein Carnet kann nicht für Verbrauchsgüter, für ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren bzw. für Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (Veredelung, Reparatur, usw.), von den IHKs ausgegeben werden.

Die Gültigkeitsdauer des Carnets beträgt maximal 1 Jahr. In Ausnahmefällen kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein Anschluss-Carnet erstellt werden. Dazu ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der IHK notwendig.

Carnetantragstellern entstehen folgende Kosten:

  • Für den Formularvordruck für eine Reise werden 2,50 Euro, für weitere Reisen werden pro Blatt 0,30 Euro berechnet.
  • Die Bearbeitungsgebühr für IHK-Mitglieder beträgt 95 Euro und für Nichtmitglieder 115 Euro.
  • Zusätzlich ist ein spezielles Versicherungsentgelt zu entrichten. Die Höhe des Versicherungsentgeltes ist abhängig vom Gesamtwarenwert der im Carnet aufgelisteten Güter.

Die Ausgabe kann für alle Firmen und natürlichen Personen durch die örtlich zuständige IHK erfolgen. Es ist der Allianz Trade (vorm. Euler Hermes Deutschland AG) vorbehalten, die Bonität zu prüfen und Bürgschaften zu verlangen.

Zum 1. Juni 2026 führen die EU, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen das volldigitale Carnet ein.

Ab dann benötigen Sie zwei verschiedene Anwendungen zur Beantragung und Abfertigung von Carnets.

  • www.e-ata.de zur Beantragung von Carnets bei der IHK Niederbayern und anschließend
  • „ATA Carnet – Passport for goods” als Desktop-Anwendung bzw. als App zur Abfertigung/Nutzung von Carnets

Bitte beachten Sie: In den ersten Monaten werden wir zusätzlich zum volldigitalen Carnet noch ein Papiercarnet ausdrucken und Ihnen mitgeben. Dies dient während der Einführungsphase als Absicherung. BEIDE Carnets, sowohl das volldigitale (QR-Codes), als auch das Papiercarnet, müssen den Zollstellen zur Abfertigung vorgelegt werden!

1. Carnet online über www.e-ata.de beantragen

Beantragen Sie das Carnet, wie bisher, unter www.e-ata.de. Sollten Sie noch keinen Account besitzen, ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

2. eCarnet ID und eCarnet PIN Code

Nachdem die IHK Ihren Carnetantrag bewilligt hat, wird automatisch eine eCarnet ID, sowie ein eCarnet PIN Code im e-ata erzeugt. Öffnen Sie im e-ata den bewilligten Carnetantrag. Unterhalb "Mögliche Versandarten" finden Sie eCarnet ID und eCarnet PIN Code.

3. Die ATA Carnet App/Desktopversion installieren

Laden Sie die kostenlose "ATA Carnet Passport for goods" App runter und registrieren Sie sich einmalig:

Die Desktop-Version sollte von denjenigen im Unternehmen genutzt werden, die für die Beantragung und Verwaltung von Carnets zuständig sind und von Dienstleistern, wie Spediteuren.

Achtung: Für die Verwendung auf Tablets muss die Desktop-Version heruntergeladen werden.

4. Carnet in der ATA Carnet App downloaden ("Carnet download")

Öffnen Sie die "ATA Carnet Passport for goods" App und laden Sie Ihr Carnet über den Download-Button herunter. Dazu müssen eCarnet ID und eCarnet PIN Code eingetragen werden.

Beide Codes finden Sie in Ihren Carnetantrag im e-ata - siehe Punkt 2.

5. Carnet unterschreiben ("Sign Carnet")

Öffnen Sie Ihr Carnet, indem Sie darauf tippen. Um da Carnet bearbeiten zu können, muss es von Ihnen "unterzeichnet" werden. Klicken Sie dazu auf "Sign Carnet" und anschließend auf "Confirm and sign".

6. Reisen vorbereiten ("Prepare Travel")

Klicken Sie auf "Prepare Travel", um die Reisen vorzubereiten.

Geben Sie folgende Reisedetails ein:

  • Zielland
  • Transportart
  • Betroffene Warenposition ("Declared items"), auf das Plus-Zeichen klicken und entweder
    • "Select all", wenn Sie alle im Carnet genannten Waren vorübergehend ausführen
    • oder die einzelnen Positionen im Falle einer Teilausfuhr anklicken
    • anschließend mit "Save" bestätigen
Bestätigen Sie jetzt mit "Save and sign" und anschließend "Confirm and sign". Die App generiert automatisch die notwendigen QR-Codes für die Ausfuhr und Einfuhr, die Sie an den Zollstellen vorlegen müssen. Die Codes sind abrufbar unter dem Reiter "Travels".

Klicken Sie auf das QR-Code Symbol. Nun öffnen sich die drei verschiedenen Transaction Voucher (Validation, Exportation und Importation).

Diese verschiedenen Voucher benötigt der Zoll bei der Abfertigung des Carnets. Über den Button "Share" können Sie die Voucher an die reisende Person in Ihrem Unternehmen weitergeben.

Für die Wiederausfuhr aus dem Drittland und der Wiedereinfuhr in die EU müssen seperate QR-Codes erstellt werden. D.h. Sie müssen unter "Prepare Travel" die Daten für die Wiederausfuhr und Wiedereinfuhr eintragen, um neue QR-Codes zu erhalten.

7. Nämlichkeitssicherung

Die Ware muss weiterhin dem zuständigen Zollamt vorgeführt werden. Legen Sie dem Zoll den QR-Code für die Ausfuhr, sowie das Papiercarnet vor! Beide Carnets müssen zusammen eröffnet werden!

8. Abfertigung an der Grenze

Beim jedem Grenzübertritt wählen Sie in der App die entsprechenden Transaktionen aus. Export/Import/Re-Export/Re-Import. Legen Sie der Zollstelle den zutreffenden QR-Code und das Papiercarnet vor.

Sie reisen nicht selbst? Kein Problem!

Senden Sie dem Fahrer/Vertreter den benötigten QR-Code auf sein Smartphone zu oder geben Sie ihn ausgedruckt als Begleitdokument mit.

9. Carnet-Rückgabe

Bitte informieren Sie uns per E-Mail unter export@passau.ihk.de, wenn Ihre Reise mit dem Carnet beendet ist. Das Papiercarnet muss nach Abschluss der Reise(n) im Original an uns zurückgegeben werden.

Die Internationale Handelskammer (ICC) erklärt in kurzen Videos, wie die volldigitale Abwicklung funktioniert: Erklärvideos ICC

  • Die Antragstellung des Carnets über e-ata.de
  • Die Nämlichkeitssicherung und Eröffnung des Carnets bei Ihrem zuständigen Binnenzollamt

Artikelnr: 341165
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Susanne Weberschläger

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Walter Stemplinger

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