Gewerbeamt
Die Gewerbeämter sind Behörden der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Es ist die Aufgabe des Gewerbeamtes, die Daten des Gewerbebetriebes aufzunehmen. Der Gegenstand der gewerblichen Tätigkeit ist möglichst genau zu bezeichnen.
Die Gewerbeanzeige dient dem Zweck, allen zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen. Bei der Gewerbeanmeldung wird überprüft, ob gegebenenfalls erforderliche Erlaubnisse vorliegen.
Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Gewerbeanzeige zur Erfüllung der in ihre Zuständigkeit fallenden Aufgaben an folgende Behörden: Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Immissionsschutzbehörde, staatliches Gewerbeaufsichtsamt, Eichamt, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften sowie Handelsregister.
Außer der Gewerbeanmeldung ist jede Veränderung in der Betriebstätigkeit, zum Beispiel Umzug, Änderungen in der Art der gewerblichen Tätigkeit oder Betriebseinstellung, dem Gewerbeamt zu melden. Falls mehrere Betriebsstätten (auch an einem Ort) betrieben werden, ist jede einzeln anzumelden.
Wenn die zuständige Behörde in einem rechtskräftigen Gewerbeuntersagungsverfahren oder ein Gericht einer Person die Ausübung eines Gewerbes untersagt hat, darf diese eine selbstständige Tätigkeit nicht, auch nicht über einen vorgeschobenen Dritten ("Strohmann"), ausüben.