Schulungen Basis- und Aufbaukurse für Gefahrgutfahrer
Schulungssystem
Die Erstschulung besteht aus folgenden Kursen und vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten):
Die Auffrischungsschulung
besteht aus einem Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer und umfasst acht Unterrichtseinheiten Theorie und vier Unterrichtseinheiten praktische Übungen.
Eine Liste der von der IHK Niederbayern anerkannten Schulungsveranstalter steht Ihnen nachfolgend als PDF-Download zur Verfügung: Schulungsveranstalter für Gefahrgutfahrer ADR (Straße)
Beförderung von gefährlichen Gütern in Versandstücken und in loser Schüttung
Führer von
- Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden,
- Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder in Aufsetztanks mit einem Fassungsraum bis zu einem Kubikmeter befördert werden,
- Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum bis zu einem Kubikmeter oder
- Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum bis zu drei Kubikmeter auf einer Beförderungseinheit befördert werden,
müssen an einer von der IHK Niederbayern anerkannten Schulung teilgenommen und die IHK-Prüfung für den Basiskurs bestanden haben.
Beförderung gefährlicher Güter in Tanks
Führer von Fahrzeugen oder MEMU (englisch "Mobile Explosives Manufacturing Unit" zu deutsch "Mobile Einheit zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Exlosivstoff") mit denen die gefährlichen Güter in
- fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum größer ein Kubikmeter
- Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum größer ein Kubikmeter
- Tankcontainern, ortsbeweglichen (multimodalen) Tanks oder Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) mit einem Einzelfassungsraum größer drei Kubikmeter
befördert werden, benötigen eine anerkannte Schulung und eine IHK-Prüfung für den Basiskurs und den Aufbaukurs Tank. Dies gilt auch bei Beförderungen gefährlicher Güter in leeren ungereinigten Tanks.
Beförderung von explosiven Stoffen
Ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs gelten Sondervorschriften für die Beförderung der Klasse 1 (explosive Stoffe und Gegenstände). Davon ausgenommen sind Stoffe und Gegenstände der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S. Die Fahrzeugführer müssen damit an einem Basiskurs und an einem entsprechenden Aufbaukurs erfolgreich teilgenommen haben.
Beförderung von radioaktiven Stoffen
Ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs gelten Sondervorschriften für die Beförderung der Klasse 7 (radioaktive Stoffe). Die Fahrzeugführer müssen an einem Basiskurs und an einem entsprechenden Aufbaukurs erfolgreich teilgenommen haben.
Befreiung von der Schulungspflicht
Die Fahrzeugführer, die Versandstücke transportieren, sind von der Schulungspflicht befreit, sofern
- Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen,
- die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR angegebenen Werte nicht überschritten werden,
- die Bestimmungen über freigestellte Beförderungen nach Kapitel 3.4 oder 3.5 ADR zutreffen (in begrenzten oder freigestellten Mengen verpackte gefährlicher Güter),
- Sondervorschriften nach dem ADR in Anspruch genommen werden.