Begünstigte Unternehmen und Sektoren
Beihilfeberechtigt sind Unternehmen mit Produktionsstätten, die dem Anhang I Teilliste 1 der Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL-Liste) (Seite 84 ff.) zugeordnet sind. Der Kreis umfasst 91 (Teil-)Sektoren und potenziell bis zu rund 9.500 Unternehmen in Deutschland, darunter auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Zu den begünstigten Branchen zählen unter anderem:
- Teile der Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
- Teile der Herstellung von chemischen Erzeugnissen (z. B. Industriegase)
- Teile der Glas- und Keramikherstellung
- Teile der Papierherstellung
- Teile des Maschinenbaus
- Teile der Gewinnung von Steinen und Erden
- Teile der Nahrungsmittelindustrie
- Teile der Metallerzeugung (z. B. Schmiede- und Stanzteile, Oberflächenveredlung, Wärmebehandlung)
- Herstellung von Zement
- Halbleiterfertigung
Weitere Sektoren können nach Prüfung und Genehmigung durch die Europäische Kommission hinzukommen, sofern die Kriterien einer ausreichend hohen Strom- und Handelsintensität erfüllt sind.