Geplante Entlastungsprämie - Überblick

Mit der geplanten Entlastungsprämie können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber künftig auf freiwilliger Basis bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei an ihre Beschäftigten auszahlen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Belastungen der Mitarbeitenden durch gestiegene (Energie-)Preise abzumildern.

Zu diesem Zweck soll das „Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ um eine entsprechende Regelung im Einkommensteuergesetz (EStG) ergänzt werden; vorgesehen ist die Einführung eines neuen § 3 Nr. 11d EStG.

Die Zahlung soll einen Tag nach Verkündung des Gesetzes bis zum 30.06.2027 möglich sein.

Hinweis:
Die geplante Regelung knüpft an die frühere Inflationsausgleichsprämie (IAP) an, die nach Beginn des Ukrainekriegs eingeführt wurde. Im Zusammenhang mit der IAP konnten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber freiwillig bis zu 3.000 Euro einmalig oder in mehreren Teilbeträgen steuer- und sozialabgabenfrei an Beschäftigte auszahlen. Die IAP musste ebenfalls zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und war in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen möglich.

Entlastungsprämie - Im Detail

Wer, Wie, Was:
Mit der geplanten Entlastungsprämie können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber künftig auf freiwilliger Basis bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei an ihre Beschäftigten auszahlen.

In welcher Form:
Eine Auszahlung soll als Bar- oder Sachlohn möglich sein.

Voraussetzung:
Die Entlastungsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Entgeltumwandlungen sind somit nicht möglich.

Ziel:
Die Belastungen der Mitarbeitenden durch gestiegene (Energie-)Preise sollen abgemildert werden.

Wo geregelt:
Das Einkommensteuergesetz (EStG) soll um eine zusätzliche Vorschrift ergänzt werden. Vorgesehen ist die Einführung eines neuen § 3 Nr. 11d EStG.

Wann:
Die Zahlung soll einen Tag nach Verkündung des Gesetzes bis zum 30.06.2027 möglich sein.

Entlastungsprämie: Nächste Schritte

Gesetzgebungsverfahren

Das „Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ soll um eine entsprechende Regelung im Einkommensteuergesetz (EStG) ergänzt werden. Vorgesehen ist die Einführung eines neuen § 3 Nr. 11d EStG.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung am 24.04.2026 beschlossen.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die nächste ordentliche Sitzung der Länderkammer ist für den 8.05.2026 angesetzt.

Stellungnahme der IHK

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Die Pläne der Bundesregierung für eine steuerfreie „Entlastungsprämie“, die die Unternehmen an ihre Beschäftigten auszahlen sollen, treffen in der niederbayerischen Wirtschaft auf deutliche Kritik. Alexander Schreiner, Hauptgeschäftsführer der IHK Niederbayern, nimmt dazu in einem Stellung:

„Zur Wirtschaftskrise ist nun noch eine Energiekrise dazugekommen, mit weiter gestiegenen Energiepreisen – hier muss gegengesteuert werden. Wenn die Bundesregierung jetzt aber eine zusätzliche Belastung für die Unternehmen als eine Entlastung für die Beschäftigten verkaufen will, dann ist das nicht nur unehrlich, sondern ein Abwälzen von eigener Verantwortung auf die Wirtschaft.

Die Unternehmen haben dafür keinerlei Verständnis, das zeigen sehr viele, sehr deutliche Rückmeldungen, die wir aus der niederbayerischen Wirtschaft erhalten. In einer Krisenlage, in der die Unternehmen ohnehin unter großem Druck stehen, haben sie für eine solche Prämie keinen finanziellen Spielraum. Außerdem treffen die hohen Sprit- und Energiepreise die Unternehmen ebenso direkt wie ihre Mitarbeiter. Viel wichtiger und wirkungsvoller wäre daher, die Abgabenlast generell zu senken, damit den Beschäftigten mehr Netto vom Brutto bleibt. Und noch wichtiger ist es, endlich die tiefgreifenden Strukturreformen umzusetzen, die die Wirtschaft seit Langem fordert, um den Standort wieder wettbewerbsfähiger zu machen.“

Hinweis

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Artikelnr: 381023
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Manuel Klement

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