Die neue europäische F-Gase-Verordnung hat im Jahr 2024 die Anforderungen an Produkte verschärft, die F-Gase enthalten. Betroffen sind beispielsweise Kälte- und Klimaanlagen, Fahrzeuge, Wärmepumpen, Brandschutzeinrichtungen oder Schaltanlagen. Verschärft wurden Verbote für das Inverkehrbringen, Betreiben und Warten dieser Einrichtungen sowie Registrierungs-, Melde- und Dokumentationspflichten. Dabei wurde auch die Pflicht zur Sachkunde erweitert. Sie gilt nun auch für Tätigkeiten mit sogenannten alternativen Kältemitteln auf Basis von Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak sowie ungesättigten Fluorkohlenwasserstoffen (HFO).
In Deutschland wird die F-Gase-Verordnung durch die ChemKlimaschutzV umgesetzt. Sie bestimmt insbesondere die Voraussetzungen für die Sachkundebescheinigung, die Zertifizierung von Unternehmen und die Anerkennung von Weiterbildungskursen. Neu ist hier insbesondere die Pflicht zur Teilnahme an einem Auffrischungskurs. Bescheinigungen nach der bisherigen Durchführungsverordnung bleiben bis zum 12. März 2029 gültig. Für eine Fortsetzung der Tätigkeit über diesen Stichtag hinaus ist die Teilnahme an einem anerkannten Auffrischungskurs erforderlich. Neu ist ebenfalls, dass bereits erteilte Sachkundebescheinigungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten in Deutschland direkt, also ohne Anerkennung, gelten.
Wer erstmalig eine neue Sachkundebescheinigung für Tätigkeiten an Kälteanlagen erhalten möchte, muss nun auch Kenntnisse zu alternativen Kältemitteln (Kohlenwasserstoffe, CO₂, Ammoniak) in einer Prüfung nachweisen. Die bisherige Kategorie I (sogenannter Kälteschein) wird dann zu den Kategorien A1, B und C.
Die für Bayern zuständige Vollzugsbehörde für Anerkennung gemäß § 5 Abs. 3 ChemKlimaschutzV und Zertifizierungen gemäß § 6 Abs. 1 ChemKlimaschutzV ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU)
Eine Liste anerkannter Einrichtungen und Fortbildungsträger nach § 5 Abs. 3 ChemKlimaschutzV ist im Internetauftritt der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) im Bereich „Publikationen“ veröffentlicht ( Publikationen - Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) ).
Weitere Informationen zu den erweiterten Anforderungen der F-Gase-Verordnung finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes: Häufig gestellte Fragen zur neuen F-Gase-Verordnung | Umweltbundesamt
Den Link zum Gesetzestext finden Sie hier.
Bei Fragen zur Import- oder Exportabwicklung von F-Gas-haltigen Wirtschaftsgütern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und
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