Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten. Diese Bemessungsgrundlage beträgt 3.500 Euro. Für Niederbayern gilt ein Förderzuschuss von 50% der Beratungskosten begrenzt auf die vorgenannte Bemessungsgrundlage. Pro Jahr können Unternehmen zwei Beratungen gefördert bekommen, innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinie (01. Januar 2023 bis 31.12.2026) sind insgesamt bis zu fünf Beratungen möglich.
Weiterführende Informationen zu Fördervoraussetzungen, Beratungszuschüsse, Antragstellung und sonstigen Punkten erhalten Sie auf der Website des BAFA.
Die zuständige Leitstelle für Unternehmen der IHK Niederbayern ist die DIHK Service GmbH.