In der aktualisierten Fassung der Incoterms® 2020 sind einige Anpassungen und Änderungen enthalten.
Die Klausel DAT (Geliefert Terminal) wird geändert zu DPU (Geliefert benannter Ort entladen), wodurch künftig jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein kann und kein “Terminal” sein muss. Die Bestimmungen tragen dem nachgewiesenen Marktbedarf in Bezug auf Konnossements mit “On-Board”-Vermerken und der FCA Incoterms® 2020-Klausel Rechnung, zudem finden Sie eine übersichtlichere Darstellung der Kosten innerhalb des Regelwerks. Der Versicherungsschutz in den Klauseln CIF und CIP passt sich an die aktuelle Geschäftspraxis an.
Die Incoterms® 2020 berücksichtigen in FCA, DAP, DPU und DDP die Geschäftspraxis, dass immer mehr Verkäufer oder Käufer die Beförderung der Ware mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren, zudem werden die weltweit gestiegenen Sicherheitsanforderungen und -pflichten und der damit verbundenen Kosten berücksichtigt.
Die Klauseln passen das Regelwerk an die neuen, globalen Handelspraktiken an.