Die Förderung der Mediation ist eine freiwillige Aufgabe gem. § 1 Absatz 2 a Satz 1 IHKG.
Das MediationsZentrum der IHK München steht damit Unternehmen aus dem IHK- Bezirk Schwaben und Niederbayern für Wirtschaftskonflikte offen.
Das MediationsZentrum in München bietet einen umfassenden Service zur Wirtschaftsmediation
- Wir beraten Sie zur alternativen Konfliktlösung und stellen Musterklauseln für Mediationsverfahren bereit.
- Wir bieten eine moderne Verfahrensordnung und unterstützen bei der Anbahnung von Mediationsverfahren.
- Wir benennen kompetente und neutrale Wirtschaftsmediatoren.
- Wir administrieren Mediationsverfahren und stellen geeignete Räume für Sitzungen zur Verfügung.
- Wir erteilen vollstreckbare Titel über abgeschlossene Vergleiche.
Bei Konfliktlösung zwischen einem Verbraucher und Unternehmern ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes zuständig und sogar für den Verbraucher kostenfrei ( https://www.universalschlichtungsstelle.de/).