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Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat nun final dem Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt. Das Gesetz tritt in einem Monat in Kraft.
Mit einer Änderung der Transparenzregistergebührenverordnung wurden die Gebühren erheblich angehoben.
Händler von bestimmten, hochwertigen Waren müssen einen Geldwäschebeauftragen bestellen und der Regierung von Niederbayern dazu entsprechende Angaben machen.
In Zusammenhang mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie wurde 2017 ein elektronisches Register geschaffen, das Auskunft über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen gibt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute veröffentlicht. Die Hinweise konkretisieren die gesetzlichen Vorschriften und sollen die Kreditinstitute bei der Umsetzung der Vorgaben des Geldwäschegesetztes unterstützen.
Seit 1. Februar 2018 haben Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz ausschließlich über das goAML-Web-Portal zu erfolgen.