Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das im Bezirk der IHK Niederbayern von den Amtsgerichten Deggendorf, Landshut, Passau und Straubing geführt wird. Die wichtigste Aufgabe dieses öffentlichen Registers ist die Erhöhung der Sicherheit im Rechts- und Geschäftsverkehr. Bestimmte rechtliche und tatsächliche Verhältnisse, die für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, sollen zuverlässig und vollständig erfasst werden und für jedermann zugänglich sein. So gibt das Handelsregister beispielsweise Auskunft darüber, wer ein Unternehmen vertritt oder wer für Verbindlichkeiten haftet. Bei jeder Firma ist auch die Geschäftsadresse aus dem Handelsregister ersichtlich.
Alle Eintragungen werden online bekannt gemacht. Eine Einsicht ist jedoch auch nach wie vor persönlich beim örtlich zuständigen Registergericht möglich. Registerauszüge und Kopien von Aktenbestandteilen können beim jeweiligen Registergericht schriftlich oder per Fax beantragt werden. Eine Antragstellung per Telefon oder per E-Mail ist nicht möglich.
Der Umfang der in das Handelsregister zur Eintragung anzumeldenden Tatsachen ist gesetzlich festgelegt. Hierfür besteht auch Registerzwang, das bedeutet, dass die Kaufleute, die persönlich haftenden Gesellschafter oder die Organe (Geschäftsführer, Vorstand) einer Gesellschaft von den Registergerichten durch Zwangsgeld oder Zwangshaft zur Anmeldung bestimmter rechtlicher Vorgänge gezwungen werden können.
Das Handelsregister genießt in ähnlicher Weise wie das Grundbuch öffentlichen Glauben. Das bedeutet, dass der gutgläubige Rechtsverkehr in seinem Vertrauen auf die Richtigkeit der Eintragungen und Bekanntmachungen geschützt wird.