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In Bayern verlangen die Versicherungen regelmäßige Prüfungen der Standsicherheit von Maibäumen. Da es kein besonderes Sachgebiet „Maibaumprüfung“ gibt, taucht immer wieder die Frage auf, welche Sachverständige die Gutachten erstellen können.
Die Listen bezüglich der Maibaumsachverständigen der Regierungsbezirke Niederbayern & Oberpfalz und Oberbayern umfassen öffentlich bestellte und vereidigte (öbuv) Sachverständige verschiedener Sachgebiete, die diese Gutachten erstellen.