Für wen ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungsrechts gedacht?
Das Restrukturierungsverfahren richtet sich an alle Unternehmen bei denen eine Insolvenz droht. Das heißt, es droht Zahlungsunfähigkeit, das Unternehmen ist aber noch zahlungsfähig. Der Prognosezeitraum für die drohende Zahlungsunfähigkeit beträgt zwei Jahre.
Gründe für drohende Zahlungsunfähigkeit:
- es können keine neuen Kunden gewonnen werden
- Aufträge bleiben aus
- Umsätze brechen ein
- Kosten steigen kontinuierlich
- Banken geben keine Kredite mehr
Voraussetzung ist, dass die Aussicht auf eine Sanierung gut ist. Bisher konnten Unternehmen in solchen Fällen Insolvenz beantragen und über das Insolvenzverfahren sanieren. Zukünftig ist es möglich, stattdessen ein Restrukturierungsverfahren vor Gericht zu beantragen.