Anmeldung zur Prüfung
Die IHK Niederbayern ist zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in Niederbayern, ausgenommen Landkreis Kelheim, haben.
Sie können sich
hier für die Prüfung anmelden
. In dem Formular finden Sie auch eine Übersicht der verfügbaren Termine. Die Prüfungsgebühr beträgt 200 €.
Ein Unternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu neben der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis der zuständigen
Verkehrsbehörde
, wenn zumindest ein Fahrzeug mit mehr als dreieinhalb Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eingesetzt werden soll. Im grenzüberschreitenden Verkehr gilt dies bereits ab 2,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Dies gilt auch für Gespanne, deren Zugfahrzeug bis zu dreieinhalb Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aufweist, das Gespann jedoch diese Grenze überschreitet.
Voraussetzung für die Erlaubnis ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der so genannte Verkehrsleiter die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist. Verkehrsleiter ist der Unternehmer selbst oder eine von ihm dazu gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte natürliche Person.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich
"Existenzgründung im Güterkraftverkehrsgewerbe"
.