Genehmigungsbehörden Güterkraftverkehr

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden führen dieses Gesetz aus, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seine Niederlassung hat. Soweit keine Niederlassung besteht, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des Betroffenen.

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Stadt Passau
Verkehr
Telefon: 0851 396-0

Landratsamt Passau
Verkehrswesen
Telefon: 0851 397-0

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Landratsamt Freyung-Grafenau
Verkehr
Telefon: 08551 57-0

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Landratsamt Rottal-Inn
Straßenverkehrsbehörde
Telefon: 08561 20-0

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Landratsamt Deggendorf
Verkehrswesen
Telefon: 0991 3100-0

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Landratsamt Regen
Straßenverkehsbehörde
Telefon: 09921 601-0

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Landratsamt Dingolfing-Landau
Verkehrswesen
Telefon: 08731 87-0

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Stadt Straubing
Verkehrswesen
Telefon: 09421 944-0

Landratsamt Straubing-Bogen
Verkehrswesen
Telefon: 09421 973-0

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Stadt Landshut
Verkehrswesen
Telefon: 0871 88-0

Landratsamt Landshut
Verkehrswesen
Telefon: 0871 408-0

Artikelnr: 352496
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Michael Ertl

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Telefon: 0851 507-301
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Tim Rosenlehner

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