Die IHK Niederbayern ist zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in Niederbayern, ausgenommen Landkreis Kelheim, haben.
Bitte nutzen Sie das entsprechende
Online-Anmeldeformular
. Hier finden Sie auch gleich alle freien Prüfungstermine. Die Prüfungsgebühr beträgt EUR 200,00.
Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen oder Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen
Verkehrsbehörde
. Die Genehmigungen für den Omnibusverkehr werden von der Regierung von Niederbayern erteilt.
Für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Verkehr ausschließlich betrieben werden soll, beziehungsweise in deren Bezirk die Linie ihren Ausgangspunkt hat. Für Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.
Voraussetzung für die Erlaubnis ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der so genannte Verkehrsleiter die fachliche Eignung zur Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens nachweist. Verkehrsleiter ist der Unternehmer selbst oder eine von ihm dazu gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte natürliche Person.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich
"Existenzgründung im Personenverkehr"
.