Wichtiger Hinweis
Diese bislang anerkannten Ausbildungsberufe und Studiengänge werden künftig nicht mehr den Fachkundenachweis umfassen. Jedoch hat der Gesetzgeber einen Besitzstandsschutz gesetzlich verankert (Bundesratsdrucksache 773/12, Sitzung vom 1. Februar 2013). Diesen genießen Personen, die eine der genannten Ausbildungen beziehungsweise Studiengänge bereits erfolgreich absolviert haben oder die Ausbildung oder das Studium vor dem 04. Dezember 2011 begonnen haben.