Voraussetzungen für die Erlaubnis- oder Lizenzerteilung
Die Voraussetzungen für die Erlaubnis- oder Lizenzerteilung finden Sie in der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr ( PbZugV). Es müssen die persönlichen Zuverlässigkeit, die finanziellen Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung, wie folgt nachgewiesen werden:
Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es unter anderem erforderlich, dass das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als 2.250 Euro für das erste Fahrzeug und nicht weniger als 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug beträgt. Außerdem müssen in aller Regel Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse sowie gegebenenfalls der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden.
Nachweis der Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der gegebenenfalls zur Führung der Taxi- und Mietwagenverkehr bestellten Person sind der Erlaubnis- oder Lizenzbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (in der Regel polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister). Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung muss für den Unternehmer, oder die zur Führung der Geschäfte (Verkehrsleiter)
bestellten Person nachgewiesen werden. Der Nachweis kann auf drei Wegen erbracht werden:
- Durch die
Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr
bei Ihrer Industrie- und Handelskammer. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen (Bearbeitungszeit jeweils 1 Stunde) und einem mündlichen Teil. Der mündliche Teil entfällt, wenn 80% der Gesamtpunkte bereits durch die schriftlichen Teile erreicht wurden.
- Durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem inländischen Unternehmen, das Taxi- und Mietwagenverkehr betreibt. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. In der Regel wird nach terminlicher Abstimmung ein Fachgespräch durchgeführt.
- Durch eine bestandene Abschlussprüfung in einem der folgendenen Ausbildungsberufe, IHK-Weiterbildungen oder durch bestimmte Studienabschlüsse. Diese muss vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden sein. Dazu zählen Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Schwerpunk Personenverkehr), Verkehrsfachwirte, oder bestimmte Diplom-(Betriebswirte und bestimmte Hochschulabschlüsse im Verkehrsbereich.