Tierpfleger/-in
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist gemäß § 43 Abs. 1 Ziffer 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling in höchstens drei Stunden zwei bis drei Arbeitsaufgaben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Pflegen und Versorgen eines Tieres
- Annahme, Bestimmung und Erstversorgung eines Tieres
- Transportieren eines Tieres im Betrieb
- Halten, Positionieren und Fixieren eines Tieres und Mitwirken bei seiner Behandlung
- Einrichten, Reinigen und Desinfizieren einer Tierunterkunft
- Lagern, Zubereiten und Verwenden von Futter und Einstreu
Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
|---|---|
| schriftliche Prüfung | |
| Pflegen, Halten, Versorgen und Züchten von Tieren in Forschung und Klinik | 120 Minuten |
| Durchführung von diagnostischen und hygienischen Maßnahmen, Behandlungen und Eingriffen | 120 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
|---|---|
| schriftliche Prüfung | |
| Pflegen, Halten und Versorgung von Tieren im Zoo | 120 Minuten |
| Einrichten, Reinigen und Dsinfizieren von Tierunterkünfen | 120 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
|---|---|
| schriftliche Prüfung | |
| Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen | 90 Minuten |
| Erziehen von Hunden | 60 Minuten |
| Verwaltung und kaufmännische Grundlagen, Öffentlichkeitsarbeit | 90 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Sie finden auf der Website der IHK Niederbayern Informationen zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung .