Tierpfleger/-in

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist gemäß § 43 Abs. 1 Ziffer 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling in höchstens drei Stunden zwei bis drei Arbeitsaufgaben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:

  • Pflegen und Versorgen eines Tieres
  • Annahme, Bestimmung und Erstversorgung eines Tieres
  • Transportieren eines Tieres im Betrieb
  • Halten, Positionieren und Fixieren eines Tieres und Mitwirken bei seiner Behandlung
  • Einrichten, Reinigen und Desinfizieren einer Tierunterkunft
  • Lagern, Zubereiten und Verwenden von Futter und Einstreu

Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung

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Prüfungsbereich Prüfungszeit

schriftliche Prüfung

Pflegen, Halten, Versorgen und Züchten von Tieren in Forschung und Klinik

120 Minuten

Durchführung von diagnostischen und hygienischen Maßnahmen, Behandlungen und Eingriffen

120 Minuten

Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Minuten

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Prüfungsbereich Prüfungszeit

schriftliche Prüfung

Pflegen, Halten und Versorgung von Tieren im Zoo

120 Minuten

Einrichten, Reinigen und Dsinfizieren von Tierunterkünfen

120 Minuten

Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Minuten

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Prüfungsbereich Prüfungszeit

schriftliche Prüfung

Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen

90 Minuten

Erziehen von Hunden

60 Minuten

Verwaltung und kaufmännische Grundlagen, Öffentlichkeitsarbeit

90 Minuten

Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Minuten

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Sie finden auf der Website der IHK Niederbayern Informationen zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung .

Artikelnr: 349594