Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling in höchstens drei Stunden zwei bis drei Arbeitsaufgaben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Pflegen und Versorgen eines Tieres
- Annahme, Bestimmung und Erstversorgung eines Tieres
- Transportieren eines Tieres im Betrieb
- Halten, Positionieren und Fixieren eines Tieres und Mitwirken bei seiner Behandlung
- Einrichten, Reinigen und Desinfizieren einer Tierunterkunft
- Lagern, Zubereiten und Verwenden von Futter und Einstreu