Florist/-in
Ab 1. August 2025 tritt die neue Ausbildungsordnung für den Beruf „Florist/-in“ in Kraft.
Das Berufsbild hat sich in den letzten Jahren im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Auch gewinnen betriebswirtschaftliche Grundkompetenzen verstärkt an Bedeutung.
Die Ausbildungsinhalte wurden entsprechend angepasst und die modernisierten Standardberufsbildpositionen eingeführt.
Die klassische Zwischenprüfung wird ersetzt durch die Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (gestreckte Abschlussprüfung).