IHK-Fortbildungsprüfung

Prüfung Industriemeister/-in – Fachrichtung Metall

Industriemeister/-innen in der Fachrichtung Metall übernehmen verantwortungsvolle Fach- und Führungsaufgaben in allen betrieblichen Funktionsbereichen der Metallindustrie, insbesondere der Fertigung. An der Schnittstelle zwischen der kaufmännischen Verwaltung und der Produktion, zwischen der Betriebsleitung und den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen sind sie in einer Mittlerfunktion dafür zuständig, dass die gesetzten Produktionsziele nach Menge, Qualität, Termin und Wirtschaftlichkeit erfüllt werden.

DQR-Einstufung

Der IHK-Abschluss “Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Metall” ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR) der Niveau-Stufe 6 (Bachelorabschluss der Hochschule) zugeordnet.

Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt über unser Online-Portal

Hinweis: Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vor dem Prüfungstermin.

  1. Registrieren Sie sich im Portal.
  2. Stellen Sie einen Zulassungsantrag.
  3. Wurden Sie zur Prüfung zugelassen, melden Sie sich zum gewünschten Prüfungstermin an.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Teilnahme an den Prüfungen möglich ist:

Teilprüfung “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”

  • Ausbildung im Metallbereich
    oder
  • Ausbildung in einem anderen Bereich + 2 Jahre Berufspraxis im Metallbereich
    oder
  • 4 Jahre Berufspraxis im Metallbereich
2. Teilprüfung “Handlungsspezifische Qualifikationen”
  • 1 weiteres Jahr Berufspraxis im Metallbereich + abgelegte Prüfung “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” + Ausbildereignung (AdA)

Hinweis:
Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden.

Prüfungsfächer

I. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
(Schriftliche Prüfungen mit jeweils 90 Minuten)

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

II. Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Situationsaufgaben mit jeweils 240 Minuten und einem situationsbezogenen Fachgespräch in den folgenden Handlungsbereichen:

  • Handlungsbereich "Technik"
    - Betriebstechnik
    - Fertigungstechnik
    - Montagetechnik
  • Handlungsbereich "Organisation"
    - betriebliches Kostenwesen
    - Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
    - Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Handlungsbereich "Führung und Personal"
    - Personalführung
    - Personalentwicklung
    - Qualitätsmanagement

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Prüfungsteil schriftliche Prüfungstermine schriftliche Prüfungstermine

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (1. Teilprüfung)

Frühjahr:
29.+30.04.2026
29.+30.04.2027

Herbst:
05.+06.11.2026
21.+22.10.2027

Handlungsspezifische Qualifikationen (2. Teilprüfung)

Frühjahr:
19.+20.05.2026
20.+21.05.2027

Herbst:
19.+20.11.2026
18.+19.11.2027

Die mündlichen Prüfungstermine teilen wir mit der Prüfungseinladung oder gerne auf Anfrage mit.

Prüfungsgebühren

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Prüfung Prüfungsgebühr

1. Teilprüfung: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

420 €

2. Teilprüfung: Handlungsspezifische Qualifikationen

450 €

Ausbildereignungsprüfung

270 €

Wiederholungsprüfung

anteilige Gebühr

Meisterschule/Vorbereitung auf die Prüfung

Grundsätzlich ist der Besuch eines Lehrgangs keine Pflicht. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsanbieter, die auf diese Prüfung vorbereiten.

Rechtsgrundlagen

Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Niederbayern.

Artikelnr: 343128