Die Erlaubnis setzt auch die Sachkunde voraus. Sie kann durch eine entsprechende Berufsausbildung, Weiterbildung oder langjährige Berufserfahrung nachgewiesen werden. Wer dies nicht kann, muss vor der IHK eine Sachkundeprüfung zum Geprüften Fachmann/zur geprüften Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK) ablegen.