Wonach suchen Sie?
Hier können Sie auch aus den meistgesuchten Begriffen vorauswählen
Wie können wir Ihnen helfen?
Kontaktieren Sie uns!
Telefon
E-Mail
Postanschrift
Nibelungenstraße 15, 94032 Passau
Die IHK in Ihrer Region
Wer eine Gaststätte oder einen Beherbergungsbetrieb betreiben möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren.
Der Paragraph 34a Gewerbeordnung (§34a GewO) und die Bewachungsverordnung sind die gesetzlichen Grundlagen für das gewerbliche Bewachen fremden Lebens und Eigentums.
Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33 c der Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Hierfür ist der Besuch einer Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer vorgeschrieben.