Unterrichtung für Spielgeräte- und Automaten-Aufsteller

Unterrichtung für Spielgeräte- und Automaten-Aufsteller

adobestock_133252643
© ©AK-DigiArt

Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33 c der Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Hierfür ist der Besuch einer Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer vorgeschrieben.

Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Neben der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit ist auch eine IHK-Unterrichtung nachzuweisen.

Wer muss die Unterrichtung absolvieren?

  • Personen, die das Gewerbe nach §33c GewO als Selbstständige ausüben wollen und hierfür eine Erlaubnis beantragen
  • Leitende Mitarbeiter des Betriebes
  • Technische Mitarbeiter, die mit der Aufstellung der Geräte beschäftigt sind

Ziel

Mit dieser Unterrichtung sollen die Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Aufgaben ermöglicht. Es soll auch zur Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes bei der Aufstellung von Spielgeräten beigetragen werden.

Inhalte

Die Unterrichtung umfasst folgende Inhalte:

  • Gewerbeordnung und Spielverordnung
  • Spiehallenrecht der Länder
  • Jugend- und Spielerschutz

Die ausführliche Auflistung der Inhalte und gesetzlichen Regelungen finden Sie in der Spielverordnung.

Die Termine finden Sie auf dem Anmeldeformular. Die Kosten belaufen sich auf 150,00€.

Artikelnr: 333979

Melanie Luther

Kontakt

Telefon: 0851 507-345
E-Mail schreiben