Absolvieren einer dualen Ausbildung
Wer in Deutschland einen Ausbildungsplatz gefunden hat, benötigt dafür ein Visum. Eine zusätzliche Erwerbstätigkeit von bis zu zehn Stunden pro Woche ist möglich und muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Voraussetzungen für die Visaerteilung zu Ausbildungszwecken sind:
- Vorlage eines unterschriebenen Ausbildungsvertrages
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse (mindestens B1) – um erforderliches Sprachniveau zu erreichen, kann bereits eine Aufenthaltserlaubnis für berufsbezogene Sprachkurse gemäß §45a AufenthG vor Beginn der Ausbildung erteilt werden.
- Vorweisen eines Schulabschlusses
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Vorrangprüfung)
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes für den Visazeitraum
Internationale Studierende können eine Berufsausbildung beginnen, statt ihr Studium fortzuführen. Hierzu gilt es den Zweck ihres Aufenthaltes – von Studium zu beruflicher Ausbildung - zu wechseln. Dies ist bei Ihrer regionalen Ausländerbehörde vorzunehmen.